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Streit mit Kettensäge ausgetragen - Jens Lehmann verurteilt

Nach einem Nachbarschaftsstreit und einem Vorfall mit einer Kettensäge ist Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann nun verurteilt worden. Damit geht einer der skurrilsten Prozesse des Jahres zu Ende.

Jens Lehmann
Der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann sieht sich als Opfer von falscher Verdächtigung und Rufmord. Foto: Sven Hoppe/DPA
Der ehemalige Nationaltorwart Jens Lehmann sieht sich als Opfer von falscher Verdächtigung und Rufmord.
Foto: Sven Hoppe/DPA

»Mit der Kettensäge in den Händen werden Helden zu Legenden«, sagt Staatsanwalt Stefan Kreutzer - oder sie landeten vor Gericht. Kurz danach wird Jens Lehmann, der Held der Fußball-WM 2006, zu einer Geldstrafe von 420.000 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Starnberg sieht es als erwiesen an, dass der 54-Jährige im Juli vergangenen Jahres mit einer Kettensäge den Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt hat.

Damit geht am Freitag einer der wohl skurrilsten Prozesse des Jahres zu Ende. Richterin Tanja Walter verhängt eine Geldstrafe von 210 Tagessätze zu je 2000 Euro gegen Lehmann wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs.

Lehmann habe sich »durchgängig als Opfer der Justiz« inszeniert, sagt die Richterin. Er sei »jedoch nicht Opfer, er ist Täter« und habe vor Gericht »hanebüchene Geschichten« zu seiner Verteidigung vorgebracht.

Erinnerungslücken

Lehmann hatte sich in dem Prozess gegen ihn mehrfach auf Erinnerungslücken berufen, von Rufmord und falschen Verdächtigungen gesprochen. »Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst«, sagt dagegen Richterin Walter.

Als sie Lehmann nach dessen persönlichen und finanziellen Verhältnissen und auch seinem Familienstand befragte, reagierte dieser mit der Gegenfrage: »Sind Sie verheiratet?«

Staatsanwalt Kreutzer bescheinigte dem früheren Nationalspieler, der seinen Beruf heute mit »arbeitsloser Fußballtrainer« angibt, eine hohe »kriminelle Energie« und einen Hang zur »Selbstjustiz«. »Selbst zur Motorsäge zu greifen, das geht einfach nicht«, sagt er - und wendet sich immer wieder direkt an Lehmann, dem er »eine gewisse Rechtsfeindlichkeit« unterstellt.

»Der Angeklagte begeht Straftaten quer durchs StGB«, sagte der Ankläger. Lehmann habe seinem Nachbarn »schlicht und ergreifend eins auswischen« wollen. Er forderte sogar eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung - und eine Geldauflage von 216.000 Euro.

Anwalt: Anklagepunkte sind »Peanuts«

Es gebe »keinen Zweifel« daran, dass die Vorwürfe gegen den früheren Spitzensportler zutreffen, betonte Staatsanwalt Kreutzer - und so sieht es dann auch das Gericht.

Richterin Walter hat auch keinen Zweifel daran, dass Lehmann die Parkgebühren in einem Parkhaus am Flughafen nicht zahlen wollte und darum vorgab, im Parkhaus noch etwas zu tun zu haben - und dann Stoßstange an Stoßstange hinter einem anderen Auto unter der Schranke hindurchfuhr.

»Das ist ja hochgradig verhaltensauffällig«, sagte Kreutzer in seinem Plädoyer. »Und das für ein paar Hundert Euro - bei Ihren finanziellen Verhältnissen.« Er sprach von »überflüssigen, eigennützigen Taten«.

Lehmanns Anwalt Christoph Rücker meinte dagegen in seinem Plädoyer: »Die Staatsanwaltschaft schießt mit Kanonen auf Spatzen.« Er warf dem Staatsanwalt Rache vor und ein unzulässiges »Moralisieren«. Lehmann leide unter einem Promi-Malus, die Anklagepunkte seien »Peanuts«.

Richterin zum Urteil: Kein Weinachtsgeschenk

»Dieser Gerichtssaal ist keine moralische Instanz, die einen früheren Nationalspieler zu erziehen hat.« Er forderte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs - und für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

Den Vorwurf, bewusst betrogen zu haben, wies Rücker zurück. Aber sein Mandant sei manchmal aufbrausend: »Er ist schnell erregt, er ist schnell wütend, er ist schnell grantelig.« Vor diesem Hintergrund müsse sein Verhalten eingeordnet werden. Richterin Walter rät Lehmann in ihrer Urteilsbegründung, »diese leichte Erregbarkeit in den Griff zu bekommen«.

Das Ziel, eine Bewährungsstrafe zu verhindern, sei erreicht worden, sagt Rücker nach dem Urteil. Ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt werden sollen, ließ er offen. Das müsse er mit seinem Mandanten besprechen.

Lehmann, der sich im Prozess immer wieder sehr wortreich geäußert und sich auch direkt an Pressevertreter gewandt hatte, war da schon schnell und ohne ein Wort aus dem Gerichtsgebäude verschwunden - das Schlusswort der Richterin zum Urteil in den Ohren: »Ein Weihnachtsgeschenk ist es nicht, aber es ist unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben.«

© dpa-infocom, dpa:231222-99-381801/8