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Strafprozess gegen Maddie-Verdächtigen startet im Februar

Ein Deutscher steht seit einigen Jahren im Fokus - Ermittler haben im Fall Madeleine McCann einen Mordverdacht gegen ihn. Nun muss der 46-Jährige bald wegen anderer schwerer Vorwürfe vor Gericht.

Strafprozess gegen Maddie-Verdächtigen
Blick auf den Haupteingang des Landgerichts Braunschweig. Foto: Moritz Frankenberg/DPA
Blick auf den Haupteingang des Landgerichts Braunschweig.
Foto: Moritz Frankenberg/DPA

Dieser Prozess dürfte Anfang 2024 Aufsehen erregen: Das Landgericht Braunschweig hat die Anklage wegen Vergewaltigung und Missbrauch gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Deutschen zugelassen. Verhandlungsauftakt gegen den dann 47-Jährigen soll am 16. Februar sein.

Ihm werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte ihn im Oktober 2022 angeklagt.

Leiche wurde nicht gefunden

Im Fokus steht der Mann seit einiger Zeit aber vor allem, weil ihn deutsche Ermittler im Fall der vermissten Maddie aus Großbritannien unter Mordverdacht haben. Im Juni 2020 hatten das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft überraschend bekanntgegeben, dass sie davon ausgehen, dass das Mädchen aus Großbritannien nicht mehr lebt. Eine Leiche wurde aber bisher nicht gefunden.

Ungeachtet der Anklage gehen die Ermittlung zum Fall Maddie weiter, betonten die Strafverfolger zuletzt mehrmals. In Praia da Luz an der Algarve war im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Ferienanlage verschwunden. Die Eltern hatten sie am Abend des 3. Mai 2007 im Appartement gelassen, als sie in einem nahe gelegenen Restaurant mit Freunden zu Abend aßen. Madeleines Schicksal ist seitdem ungeklärt.

Für welche Taten wurde er angeklagt?

Die Taten aus dem aktuellen Verfahren soll der Verdächtige zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben. Angeklagt wurde er, weil er zwischen dem 28. Dezember 2000 und dem 8. April 2006 eine unbekannt gebliebene, etwa 70 bis 80 Jahre alte Frau in ihrer Ferienwohnung gefesselt und vergewaltigt haben soll. Im gleichen Zeitraum soll er ein unbekannt gebliebenes deutschsprachiges Mädchen im Alter von mindestens 14 Jahren nackt an einen Holzpfahl gefesselt, mit einer Peitsche geschlagen und zum Oralverkehr gezwungen haben.

Außerdem soll der Deutsche am 16. Juni 2004 eine 20-jährige Frau aus Irland brutal vergewaltigt haben. Dann soll er sein Opfer an einen Tisch gefesselt und erneut vergewaltigt sowie ausgepeitscht haben. Diese Taten soll er per Video aufgezeichnet haben. Darüber hinaus soll er sich im April und Juni 2007 zwei Mädchen im Alter von zehn und elf Jahren nackt gezeigt und vor ihnen masturbiert haben.

Der über 100 Seiten umfassenden Anklageschrift seien mehrjährige, intensive und aufwendige Ermittlungen in mehreren europäischen Ländern, vor allem durch das Bundeskriminalamt, vorangegangen, teilte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr mit. Die Strafverfolger in Braunschweig und das Landgericht dort sind zuständig, weil Christian B. vor seinen Auslandsaufenthalten seinen letzten deutschen Wohnsitz der niedersächsischen Stadt hatte.

Siebenjährige Haftstrafe

Derzeit sitzt der bereits mehrfach verurteilte Sexualstraftäter in Oldenburg für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz eine siebenjährige Haftstrafe ab. Schon dazu hatte ihn das Landgericht in Braunschweig im Dezember 2019 verurteilt. Die Haftstrafe hätte der Angeschuldigte nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im September 2025 voll verbüßt.

»Der Angeklagte hat bisher zu den Vorwürfen geschwiegen«, sagte sein Verteidiger, Friedrich Fülscher, am Donnerstag zur erneuten Anklage. Dieses Schweigen komme prozessual einem pauschalen Bestreiten gleich, sagte er der dpa. Trotz massiver Vorverurteilungen in der Öffentlichkeit hoffe er auf ein faires Verfahren für seinen Mandanten. »Meine Mitverteidiger und ich werden jedenfalls keine Anstrengungen und auch keinen Konflikt scheuen, um dies sicherzustellen«, sagte Fülscher.

Die zweite Strafkammer habe als Jugendschutzkammer die Anklage wegen des Verdachts von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zugelassen, hieß es vom Landgericht. Erst im Hauptverfahren sei zu klären, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht, teilte das Gericht weiter mit. Jede Person, die einer Straftat angeklagt sei, gelte bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig. Bisher sind 29 Termine bis Ende Juni vorgesehen.

© dpa-infocom, dpa:231130-99-131193/7