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Strafe für Professor nach Misshandlung verschärft

Seine Machtstellung als Doktorvater soll ein Hochschullehrer ausgenutzt haben, um Frauen zu schlagen und zu demütigen. Jetzt droht dem 60-Jährigen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Urteil gegen Professor
Der angeklagte Professor (M, verpixelt) ist zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Foto: Christina Sticht/DPA
Der angeklagte Professor (M, verpixelt) ist zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden.
Foto: Christina Sticht/DPA

Wegen Misshandlung zweier Doktorandinnen und einer Mitarbeiterin ist ein Göttinger Professor zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Göttingen sprach den Wissenschaftler wegen Körperverletzung im Amt, Nötigung im besonders schweren Fall und Freiheitsberaubung schuldig. Eine frühere Verurteilung wurde jetzt noch einmal verschärft.

Laut Anklage soll er die Frauen mit einem Bambusstock oder der flachen Hand auf den Po beziehungsweise die Brüste geschlagen haben. Zuvor schloss er meist die Bürotür ab und steckte den Schlüssel in die Hosentasche.

Der heute 60-Jährige war bereits im März 2022 zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf. Jetzt wurden zwei weitere Taten aus dem Sommer 2015 auch als Nötigung bewertet.

»Demütigung ersten Ranges«

Der Mann habe beide Male die Zeugin aufgefordert, für die Schläge die Hose und Unterhose herunterzulassen, sagte der Vorsitzende Richter David Küttler. Nach mindestens zehn schmerzhaften Schlägen habe er die Frau umarmt und sie aufgefordert, sich zu bedanken.

»Es war eine Demütigung ersten Ranges«, sagte der Richter. Der Professor habe sich darüber hinweggesetzt, dass die Doktorandin die körperliche Züchtigung ablehnte und ihr bei ähnlichen Taten zuvor damit gedroht, die Betreuung ihrer Doktorarbeit zu beenden, sollte sie sich widersetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung äußerte sich zunächst nicht dazu, ob sie das Urteil anfechten wird.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde der Professor der Universität Göttingen automatisch seinen Beamtenstatus verlieren. Die Hochschule hatte dem Professor nach Bekanntwerden der Vorfälle seit 2017 die Führung der Dienstgeschäfte verboten und auf Entfernung aus dem Amt geklagt.

Verteidigungsstrategie »sexistisch und rassistisch«

Die drei betroffenen Frauen waren schon im ersten Prozess als Nebenklägerinnen aufgetreten. »Ich freue mich sehr für meine Mandantin«, sagte Steffen Hörning nach der Verhandlung. »Sie hat einen jahrelangen Leidensweg hinter sich mit vielen psychischen Belastungen.« Der Rechtsanwalt kritisierte die Verteidigungsstrategie als »sexistisch und rassistisch«.

Auch der Vorsitzende Richter wies in seiner Urteilsbegründung die Behauptung der Verteidigung zurück, die junge Frau habe mit dem Professor eine »Bestrafungsvereinbarung« getroffen, weil sie dies angeblich aus ihrer Schulzeit in Vietnam gekannt habe. Vielmehr habe der Angeklagte die Zeugin massiv unter Druck gesetzt und genötigt, sich der Erniedrigung auszusetzen, sagte Küttler.

Der Professor hatte sexuelle Motive bei den Schlägen auf den nackten Hintern abgestritten und gesagt, er habe die Doktorandin vielmehr zu besseren Leistungen motivieren und auf künftige Jobs vorbereiten wollen. Die Schläge habe er eher als »Patscher« empfunden.

© dpa-infocom, dpa:240222-99-84643/2