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Staatsanwaltschaft geht gegen »Drachenlord« in Revision

Das Landgericht in Nürnberg hat den Youtuber »Drachenlord« zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Damit will sich die Staatsanwaltschaft aber nicht abfinden.

Drachenlord
Es ist noch nicht vorbei: Der Youtuber »Drachenlord« vor Gericht. Foto: Stringer
Es ist noch nicht vorbei: Der Youtuber »Drachenlord« vor Gericht.
Foto: Stringer

Der Rechtsstreit um den umstrittenen Youtuber »Drachenlord« geht in die nächste Runde: Gegen ein Urteil in zweiter Instanz vom vergangenen Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, wie die Anklagebehörde mitteilte.

Nun muss einer der beiden in Nürnberg angesiedelten Senate des Bayerischen Obersten Landesgerichtes entscheiden.

Das Landgericht in Nürnberg hatte den 32-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten verurteilt. Außerdem muss er eine Geldauflage von 2500 Euro zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte ein Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gefordert. Das Amtsgericht Neustadt an der Aisch hatte in erster Instanz im vergangenen Oktober zwei Jahre Haft ohne Bewährung verhängt.

Der »Drachenlord« streitet sich seit Jahren mit seinen Gegnern im Internet und in der realen Welt. In mehreren Fällen wurde er nach gegenseitigen Beschimpfungen handgreiflich. Vor Gericht gab er unter anderem zu, einen Mann vor seinem Haus mit einer Taschenlampe attackiert und einen anderen in den Schwitzkasten genommen und auf den Kopf geschlagen zu haben.

Tausende Menschen folgen dem »Drachenlord« im Internet - viele davon, weil sie ihn verachten und sich lustig über ihn machen. Seit Jahren überschütten sie den Youtuber mit Hass-Kommentaren und mobben ihn. Aber auch dieser befeuert den Streit, indem er immer wieder auf die sogenannten Hater eingeht.

© dpa-infocom, dpa:220325-99-669916/3