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Silvesterfeuerwerk: Was gilt in anderen Ländern?

Laute Knaller und bunte Lichter hoch am Himmel gehören für viele in Deutschland zu Silvester. Welche Regeln gibt es in anderen europäischen Ländern?

Silvester
Nur eine Nacht lang darf in Deutschland geböllert werden - in anderen Ländern gibt es andere Regeln. Foto: Michael Matthey/DPA
Nur eine Nacht lang darf in Deutschland geböllert werden - in anderen Ländern gibt es andere Regeln.
Foto: Michael Matthey/DPA

Drei Tage lang können in Deutschland derzeit Menschen Feuerwerk für Silvester kaufen. Noch bis Samstagabend sind Raketen und Böller im Handel erhältlich. Schon zum Start am Donnerstag war der Andrang an vielen Orten groß. Geböllert werden darf aber nur vom Silvesterabend bis zum Morgen des 1. Januar, außerhalb von Verbotszonen und nicht zu nah an besonderen Gebäuden. Wie sind die Regeln in anderen europäischen Ländern?

Niederlande: Mehr Feuerwerksverbote

In den Niederlanden, wo der Feuerwerksverkauf ebenfalls am Donnerstag begann, gelten seit 2020 strengere Regeln. Schwere Feuerwerkskörper sind seitdem verboten. Dennoch kommen große Mengen illegaler Kracher ins Land - laut Polizeiangaben unter anderem in Paketen aus Tschechien und Polen. In den vergangenen Wochen seien bereits mehr als 60 Tonnen solcher Böller beschlagnahmt worden.

Immer mehr Gemeinden gehen angesichts der Gefahren durch verbotene Feuerwerkskörper sowie der allgemeinen Umweltbelastungen dazu über, Verbote zu verhängen und nur noch zentrale Feuerwerke zuzulassen. Im Vorjahr galten bereits in zwölf Gemeinden Böllerverbote, darunter in den Großstädten Amsterdam und Rotterdam. In diesem Jahr kamen mit Arnheim, Eindhoven, Tilburg und Amersfoort vier weitere Städte hinzu.

Damit leben nun 3,1 Millionen Niederländer - oder 18 Prozent der Gesamtbevölkerung - in einer Gemeinde mit einem Feuerwerksverbot für Privatpersonen, wie der öffentlich-rechtliche Sender NOS vorrechnete. Allerdings habe das bislang keinen großen Unterschied bewirkt: In vielen Gemeinden mit solchen Verboten wurden im vorigen Jahr laut Einschätzung von Bewohnern ähnlich viele Böller gezündet wie zuvor.

Frankreich: Böllerverbot in vielen Kommunen

In Frankreich haben viele Kommunen die Knallerei aus Brandschutzgründen oder der Sorge vor Ausschreitungen verboten, so etwa Paris und Straßburg. Bestimmte Feuerwerkskategorien sind ohnehin Profis vorbehalten. Viele Städte haben stattdessen organisierte Feuerwerkshows. Die bekannteste ist sicher die auf der Pariser Prachtstraße Champs-Élysées, wo im vergangenen Jahr eine Million Menschen das neue Jahr begrüßten.

Italien: Raketen und Böller gibt es nicht im Supermarkt

Auch in Italien werden zu Silvester gern Raketen und Böller gezündet. In dem Mittelmeerland kann man Tischfeuerwerk in Supermärkten, Schreibwarengeschäften und Tabakläden kaufen - Raketen und Böller für den Gebrauch außerhalb des Hauses aber nur in Geschäften mit entsprechender Verkaufslizenz. Sie dürfen zudem nur von über 18-Jährigen erworben werden. Intensivere Böller etwa mit höherem Schwarzpulveranteil dürfen nur mit Lizenz oder von Profis gezündet werden.

Das Zünden von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht ist grundsätzlich erlaubt, allerdings sind die Regeln für den Gebrauch strenger als in Deutschland. Raketen und Böller dürfen etwa nicht an eng bewohnten Orten oder in unmittelbarer Nähe von Menschen oder Tieren abgebrannt werden. In einigen Regionen und Städten dürfen sie überhaupt nicht an öffentlichen Plätzen gezündet werden. Außerdem gibt es in manchen Großstädten böllerfreie Zonen.

Trotzdem sind jedes Jahr illegale Böller im Umlauf. Immer wieder werden in Italien ganze Lager mit großen Mengen illegaler Böller beschlagnahmt. Kürzlich fand die Finanzpolizei etwa bei Neapel ein Lager mit 1,2 Tonnen nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern.

Polen: Im eigenen Garten tagsüber immer erlaubt

In Polen darf jeder in seinem Garten das ganze Jahr über Feuerwerk abbrennen - jedenfalls zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr. Verkauft werden die Böller und Raketen nur an Volljährige. In der Silvesternacht darf Feuerwerk dann auch auf öffentlichen Straßen und Plätzen gezündet werden. Dabei können die Kommunen Einschränkungen für Zeit und Ort erlassen. Bei Ruhestörung oder unvorsichtigem Umgang mit den Knallkörpern drohen Bußgelder bis zu 5000 Zloty (1150 Euro). Zugleich wird in Polen diskutiert, ob man das Böllern nicht mit Rücksicht auf die Tiere unterlassen sollte. Das fordert zum Beispiel die Tierschutzbehörde in Warschau. Ein öffentliches Feuerwerk wird es in der polnischen Hauptstadt diesmal nicht geben.

Großbritannien: Auch hier Verkauf nur kurz vor Festen

In Großbritannien ist das Zünden von Feuerwerk auf privatem Gelände grundsätzlich jedem Erwachsenen erlaubt, allerdings nur zwischen 7.00 Uhr und 23.00 Uhr. Ausgenommen davon sind der Guy Fawkes Day (Bonfire Night) am 5. November, an dem bis Mitternacht geböllert werden darf, sowie die Silvesternacht, das chinesische Neujahr und das hinduistische Lichterfest Diwali, an denen bis 1.00 Uhr morgens des darauffolgenden Tags Feuerwerk gezündet werden kann. Auf Straßen und öffentlichen Plätzen ist es grundsätzlich verboten. Verkauft werden darf Feuerwerk im herkömmlichen Handel jeweils nur einige Tage vor den Festen, an denen das längere Böllern erlaubt ist. Professionelles Feuerwerk darf nur von lizenzierten Händlern verkauft und nur von Profis gezündet werden.

Österreich: Außerorts das ganze Jahr erlaubt

Raketen, Knallfrösche, Fontänen und andere ähnliche Feuerwerkskörper dürfen in Österreich außerhalb von Ortsgebieten das ganze Jahr über gezündet werden. Innerorts sind sie grundsätzlich verboten - die Bürgermeister können sie aber laut Innenministerium zeitlich begrenzt erlauben. Viele erlassen so eine Verordnung für die Silvesternacht. Wer böllern will, muss mindestens 16 Jahre alt sein. Professionelles Feuerwerk darf auch in Österreich nur ab 18 Jahren und nur von Profis mit besonderer Bewilligung bedient werden. In unmittelbarer Nähe zu Kliniken, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten sind Feuerwerkskörper aber verboten, auch außerhalb von Orten. Verstöße können bis zu 3600 Euro kosten.

© dpa-infocom, dpa:231230-99-444632/2