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»Sie promovierter Arsch« rechtfertigt Kündigung

München (dpa) - Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter grob, muss er mit der Kündigung rechnen. Benutzt der Mieter etwa die Bezeichnung »Sie promovierter Arsch«, darf der Vermieter das Mietverhältnis sofort beenden.

Vorsicht bei der Wortwahl im Gespräch mit dem Vermieter. Foto: Uli Deck/Archiv
Vorsicht bei der Wortwahl im Gespräch mit dem Vermieter. Foto: Uli Deck/Archiv
Vorsicht bei der Wortwahl im Gespräch mit dem Vermieter. Foto: Uli Deck/Archiv

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