Die Gesichter der beiden Angeklagten sind zunächst nicht zu erkennen. Tief hat das 17 Jahre alte Mädchen die Kapuze ihrer hellblauen Jacke ins Gesicht gezogen, außerdem trägt sie eine FFP2-Maske. Auch der 18-Jährige hat sich eine Kapuze aufgesetzt.
Oberstaatsanwalt Daniel Götz fasst in wenigen Minuten zusammen, was den beiden vorgeworfen wird: Sie sollen die Eltern des Mädchens umgebracht haben. Zugestochen haben soll der 18-Jährige. Zur Rolle der Tochter heißt es: »Die Angeklagte hasste ihre Eltern und wollte sie tot sehen.« Vor dem Landgericht Bayreuth hat am Mittwoch der Prozess um den mutmaßlichen Doppelmord von Mistelbach begonnen.
Öffentlichkeit wird früh ausgeschlossen
Nach dem Vortrag der Anklageschrift stellen die Verteidiger der beiden deutschen Angeklagten Anträge, die Öffentlichkeit auszuschließen. Die Jugendkammer stimmt zu, erst zur Urteilsverkündung, die für Dezember geplant ist, dürfen Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Medienschaffende wieder in den Saal.
Die nüchterne Zusammenfassung der Vorwürfe verstärkt allerdings noch deren Wucht: Die beiden sollen geplant haben, die Tat in der Nacht zum 9. Januar wie einen Einbruch aussehen zu lassen. Der Freund zog sich demnach eine Skimaske über den Kopf und ging ins Schlafzimmer, das sich im Kellergeschoss des Hauses in Mistelbach (Landkreis Bayreuth) befand. Zunächst tötete er den 51 Jahre alten Vater seiner Freundin mit Stichen in Brust-, Hals- und Gesichtsbereich, dann stach er auch auf die 47 Jahre alte Mutter ein, so dass sie starb.
Kind hörte wohl Schreie der Mutter
Währenddessen müssen sich oben im Schlafzimmerbereich der vier Kinder der Familie dramatische Szenen abgespielt haben. Denn die Angeklagte sollte - so der Plan - ihre Geschwister davon abhalten, einzugreifen. Das zweitälteste Kind der Familie, inzwischen 15 Jahre alt, soll die Schreie seiner Mutter gehört haben. Doch die Angeklagte habe jede Hilfe verhindert. Als der Angeklagte ins obere Stockwerk zurückkehrte, sollen beide den Geschwistern Handys und Festnetztelefon abgenommen haben, so dass sie keine Hilfe holen konnten. Die beiden Beschuldigten seien dann geflüchtet.
Die 17-Jährige sitzt aufrecht, blickt Richtung Staatsanwalt und Richterin, wenn diese sprechen. Der 18-Jährige dagegen hat Kopf und Schultern gesenkt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft lebte der junge Mann seit November mit im Haus der Familie seiner Freundin.
Viele offene Fragen
Worum genau gestritten wurde mit den Eltern? Woher der Hass rührte? Diese Fragen müssen zunächst offen bleiben. Der Angeklagte sei bereit, ausführlich vor Gericht zu reden, hatte sein Verteidiger erklärt. Sollte die Sitzung aber öffentlich weiterlaufen, fürchte er Hemmungen und Scham bei ihm.
Den Ausschluss der Öffentlichkeit begründet die Vorsitzende Richterin Andrea Deyerling unter anderem damit, dass die 17-Jährige nach Experteneinschätzung als gefährdet für Selbstverletzungen gilt. Sie lebe deshalb in der U-Haft in einem videoüberwachten Raum und sei auch bereits in einer Klinik behandelt worden. Man wolle die schutzwürdigen und privaten Interessen der beiden wahren.
Geschwister sollen als Zeugen aussagen
Als Zeugen aussagen sollen im Lauf des Verfahrens auch zwei der jüngeren Geschwister. In dieser Zeit dürfen die beiden Angeklagten nicht im Saal sein. Es sei eine Retraumatisierung zu befürchten, wenn sie wieder auf ihre Schwester und den 18-Jährigen treffen, argumentierte die Jugendkammer.
Das Interesse an dem Prozess war groß, viele Zuschauerinnen und Zuschauer wollten in den Saal. Der Wohnort der Familie hat nicht einmal 2000 Einwohner, der Schock sitzt dort immer noch tief. Zudem war das Opfer ein in der Region bekannter Kinderarzt, der Anfang des Jahres mit seinem Praxis-Partner ein modernes, großes Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin eröffnen wollte.
© dpa-infocom, dpa:221018-99-175784/8