Das Verfahren gegen den Sänger und ehemaligen RTL-Dschungelkönig Marc Terenzi wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung einer 15-Jährigen ist vorläufig eingestellt worden. Als Auflage habe sich Terenzi innerhalb von drei Monaten um einen Täter-Opfer-Ausgleich zu bemühen, betonte Richterin Barbara Reusch vom Amtsgericht Borna. Sie betonte, dass die Einstellung »ohne jegliche Anerkennung einer Schuld« erfolge.
Weist der 45-Jährige seine Bemühungen dem Gericht nach, folgt die komplette Einstellung des Verfahrens. Die Einstellung sei nach Angaben der Richterin auch erfolgt, um der Jugendlichen eine Vernehmung vor dem Amtsgericht zu ersparen.
In dem Verfahren ging es nach Angaben von Terenzis Rechtsanwalt Andreas Hohnel »um einen angeblichen Griff an den Po der Jugendlichen«. Bei dem mutmaßlichen Opfer handle es sich um die Tochter einer ehemaligen Lebensgefährtin des Sängers. Den Vorwurf hatte Terenzi stets zurückgewiesen.
Das Amtsgericht Borna hatte im September einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen à 20 Euro gegen Terenzi erlassen. Nachdem dieser Einspruch eingelegt hatte, war es zu der öffentlichen Verhandlung gekommen.
Rechtsanwalt: »Freispruch ohne Urteil«
Das Amtsgericht Borna hatte im September einen Strafbefehl in Höhe von 50 Tagessätzen à 20 Euro gegen Terenzi erlassen. Nachdem dieser Einspruch eingelegt hatte, war es zu der öffentlichen Verhandlung gekommen.
Sein Leben habe sich seit den Vorwürfen komplett geändert, nun sei er froh, dass das Verfahren eingestellt wurde, sagte Terenzi nach dem Verfahren. »Wir sind mit der Einstellung sehr zufrieden. Es handelt sich um einen Freispruch ohne Urteil«, betonte Rechtsanwalt Hohnel.
Terenzi hatte 2017 bei der elften Staffel der RTL-Sendung »Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!« gesiegt.
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