Nach dem gewaltsamen Tod einer 81-Jährigen in einem Zwickauer Pflegeheim steht ihre Enkelin seit Donnerstag wegen Mordes vor Gericht. Doch zum Auftakt am Landgericht Zwickau schwieg die 32-Jährige zu den Vorwürfen.
Laut Anklage hat sie die zunächst noch schlafende 81-Jährige am Morgen des 12. September 2021 gewürgt und mit einem Kissen erstickt. Die 81-Jährige habe sich gewehrt und sei aus dem Bett gefallen, sagte Staatsanwältin Barbara Gremm. Doch auch dann habe ihre Enkelin nicht von ihr abgelassen. Letztlich habe die Seniorin in dem Todeskampf nicht nur mehrere Rippenbrüche erlitten, sondern sei infolge massiver Gewalt auf den Hals gestorben.
Geld vom Konto abgezweigt
Den Angaben nach soll die Enkelin zuvor auf eigene Faust etwa 13.000 Euro vom Konto ihrer Oma für sich abgezweigt haben. Mit der Tat wollte die Deutsche nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft verhindern, dass dies auffliegt. Sie hatte in demselben Seniorenheim gearbeitet, in dem auch ihre Großmutter nach einem Klinikaufenthalt in Kurzzeitpflege untergebracht war.
»Sie war eine liebe ältere Dame, die noch ganz klar im Kopf war«, erinnerte sich eine Pflegerin vor Gericht. Sie habe ein gutes Verhältnis zu ihrer Enkelin gehabt, gut von ihr gesprochen und ihr ab und zu Geld zugesteckt. »Sie hat nie etwas Schlechtes über sie gesagt«, berichtete auch die Schwester der Toten. Nur wenn es um Geld gehe, müsse sie aufpassen, habe sie ihr gesagt.
Die Angeklagte hatte sich kurz nach der Tat selbst bei der Polizei gemeldet. Vor Gericht schilderte eine Polizistin die Situation: »Ich glaube, ich habe gerade meine Oma umgebracht«, habe sie auf der Wache gesagt. Daraufhin seien eine Streife und ein Notarzt alarmiert worden, doch für die Seniorin kam dies zu spät.
Ein Ermittler erinnert sich
Anders als nun vor Gericht hatte die Angeklagte damals zunächst mit den Ermittlern über ihre Version des Geschehens gesprochen. Demnach sei es in dem Zimmer zum Streit gekommen und sie habe nur noch gewollt, dass die Großmutter Ruhe gebe, erinnerte sich ein Ermittler an eine Vernehmung im September. Anfangs habe es keinen Grund gegeben, ihre Aussagen anzuzweifeln. So war zunächst wegen Körperverletzung mit fahrlässiger Todesfolge ermittelt worden und die Frau auf freiem Fuß geblieben. Erst später haben die finanziellen Umstände zu dem Mordverdacht geführt. Seither sitzt die Angeklagte in Untersuchungshaft.
Für den Prozess sind weitere Verhandlungstage bis Mitte Juli geplant, der nächste am 23. Mai.
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