Logo
Aktuell Panorama

Raserunfall: Fahrer und Beifahrer wegen Mordes vor Gericht

Die vierfache Mutter hatte keine Überlebenschance, als der Sportwagen viel zu schnell auf ihrer Spur auf sie zuraste. Die Autofahrerin war sofort tot. Der Unfallverursacher steht deswegen nun vor Gericht. Ihm droht nun eine lange Strafe.

Tödliches Autorennen
Feuerwehrleute stehen hinter dem Autowrack einer 54 Jahre alten Frau. Sie starb noch am Unfallort, nachdem ein Autofahrer frontal mit seinem Wagen in ihr Fahrzeug gerast war. Foto: Ralph Goppelt
Feuerwehrleute stehen hinter dem Autowrack einer 54 Jahre alten Frau. Sie starb noch am Unfallort, nachdem ein Autofahrer frontal mit seinem Wagen in ihr Fahrzeug gerast war.
Foto: Ralph Goppelt

Als er das Gaspedal heruntertrat, soll er über seinen PS-starken Wagen geschwärmt haben: »Der brennt.« Kurze Zeit später schleuderte das laut Staatsanwaltschaft zwischenzeitlich etwa 200 Kilometer pro Stunde schnelle Auto in den Gegenverkehr und krachte dort in den Wagen einer 54-Jährigen.

Die vierfache Mutter starb binnen kurzer Zeit an der Unfallstelle. Seit Dienstag muss sich der 28 Jahre alte mutmaßliche Unfallverursacher vor dem Landgericht Augsburg verantworten - wegen Mordes.

Zu Beginn des Prozesses sagte der Staatsanwalt, dass der beschuldigte Fahrer bei seiner Fahrweise das Risiko eines Unfalls in Kauf genommen habe. »Dabei rechnete er auch damit, dass andere Verkehrsteilnehmer durch den Unfall schwer verletzt werden könnten oder gar zu Tode kommen.« Der Angeklagte äußerte sich noch nicht. Sein Verteidiger kündigte an, für seinen Mandanten beim nächsten Verhandlungstag im Oktober eine Erklärung verlesen zu wollen.

Mit dem 28-Jährigen sitzt auch sein ein Jahr älterer Bekannter auf der Anklagebank. Er soll als Beifahrer seinen Kumpel bei der halsbrecherischen Fahrt angefeuert haben. Er ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Dafür droht ihm eine Haftstrafe zwischen 3 und 15 Jahren. Im Unterschied zu dem Hauptangeklagten sitzt der Beifahrer nicht in Untersuchungshaft. Die Verteidigerin des 29-Jährigen kündigte an, dass der Mitangeklagte zunächst nicht aussagen werde.

Die beiden Männer, beides deutsche Staatsangehörige, sollen Anfang April 2021 nahe der nordschwäbischen Stadt Monheim auf einer Staatsstraße unterwegs gewesen sein, auf der maximal Tempo 100 gefahren werden darf. »Die Strecke ist polizeilich bereits als Rennstrecke bekannt«, führte der Staatsanwalt aus. Dem 28-Jährigen sei es darum gegangen, die Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit seines Sportwagens auszutesten. Bis zu 250 km/h habe das 240-PS-Fahrzeug erreichen können, sagte der Ankläger.

Die Ermittler haben die dann folgenden Geschwindigkeiten auf verschiedenen Abschnitten der Strecke rekonstruiert. Einen halben Kilometer vor dem Frontalzusammenstoß soll der Angeklagte nach dem Überholen eines Lastwagens mit Tempo 185 bis 204 gerast sein. Kurz danach habe er nur minimal langsamer eine Kuppe überquert, um so seinen Wagen vom Asphalt abheben zu lassen. Danach verlor er offensichtlich die Kontrolle über das Fahrzeug und kam auf die Gegenfahrbahn.

Als das Fahrzeug schräg in den Kleinwagen der 54-Jährigen fuhr, soll der Unfallverursacher noch eine »Kollisionsgeschwindigkeit von 138 bis 153 km/h« auf dem Tacho gehabt haben. Die Frau versuchte demnach auszuweichen und bremste ihr Auto auf 65 bis 75 km/h ab, hatte aber trotzdem keine Überlebenschance. Die beiden Männer erlitten Knochenbrüche und wurden schwer verletzt.

Zweieinhalb Monate später wurde klar, dass es sich um keinen normalen Verkehrsunfall handelte. Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen den Fahrer wegen des dringenden Verdachts des Mordes und der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge einen Haftbefehl. Seit Juni 2021 sitzt der Mann deswegen bereits im Gefängnis.

Zu der Neubewertung des Unfalls führten damals die Erkenntnisse eines Gutachters, Zeugenaussagen und ein Video. Der Unfallverursacher hatte eine sogenannte Dashcam, mit der der Verkehr aufgenommen werden kann, in seinem Wagen. Eine Aufnahme vom Tattag stellte die Polizei sicher und dürfte im Prozess später noch eine Rolle spielen.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Mordanklagen nach Rasereien. Besonders bekannt wurde der Fall zweier Männer, die sich 2016 auf dem Berliner Ku'damm ein Rennen geliefert hatten, bei dem ein unbeteiligter Rentner starb. Hier wurde letztlich ein Fahrer wegen Mordes und der zweite wegen versuchten Mordes verurteilt.

Doch bei Raser-Mordprozessen kam es längst nicht immer zu entsprechenden Verurteilungen. Es bleibt immer die Frage, ob dem Angeklagten ein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden kann. Anwalt Moritz Bode, der Verteidiger des Hauptbeschuldigten, hat angekündigt, den Mordvorwurf kippen zu wollen. Zudem stellte er eine schriftliche Erklärung des Angeklagten zu den Vorwürfen in Aussicht. Was drin stehen werde, ließ Bode am Dienstag noch offen. An der Erklärung werde derzeit noch gearbeitet, sagte er.

Die Strafkammer hat für den Prozess zunächst acht Verhandlungstage geplant, das Urteil könnte Ende Oktober verkündet werden. Der Ehemann und die Kinder der getöteten 54-Jährigen sind Nebenkläger.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen im Strafgesetzbuch

BGH zum Berliner Raser-Fall

© dpa-infocom, dpa:220927-99-910202/6