Für einen detailliert geplanten Rachemord an einem Asylbewerber in der Schweiz muss ein 25-Jähriger lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Deutsch-Afghanen wegen gemeinschaftlichen Mordes. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann mit seiner in Pakistan lebenden Schwester einen heimtückischen Plan schmiedete, um den Tod ihres Vaters im Jahr 2022 zu rächen.
Die Schwurgerichtskammer ist überzeugt, dass der Angeklagte im Juni 2023 mit seiner damaligen Partnerin in die Schweiz fuhr, wo die Zielperson - ein Freund aus Kindheitstagen - lebte. Unter falscher Identität soll die Schwester zuvor eine Liebesbeziehung zu dem Asylbewerber aufgebaut und ihn am Tattag zu einem vermeintlichen Überraschungstreffen gelockt haben. Dort traf der Mann aber auf den Angeklagten, der ihm erst Handy-Probleme vortäuschte und dann mit einem Armeemesser mit gezackter Klinge in die Brust stach. Rettungskräfte konnten nichts mehr für den Angegriffen tun.
Handy-Nachrichten sprechen eindeutige Sprache
Der Angeklagte floh zurück nach Deutschland, wo der im Januar 2024 in Braunschweig festgenommen wurde. Auf die Spur des 25-Jährigen kamen die Ermittler über das Telefon, dass das Angriffsopfer bei sich hatte, als es aufgefunden wurde. Allein die Nachrichten vom Tattag sprechen eine eindeutige Sprache, wie das Gericht befand. »Das ist die richtige Stelle, bring ihn her«, zitierte der Richter. Mit letzter Kraft habe das Opfer noch die Aufklärung selbst eingeleitet.
Aus den Chats ging auch hervor, dass es wohl die Schwester war, die den Freund aus Kindheitstagen mit dem Tod des Vaters in Verbindung brachte. Sie schrieb, dass der Mann etwas Schreckliches getan habe und dafür bestraft werden müsse. Die Richter wollten nicht glauben, dass der Angeklagte nicht nachgefragt habe, worum es genau ging. Aus den Nachrichten des Geschwisterpaars ging aber hervor, wie detailliert vor allem die Schwester plante: Messer besorgen, Schweizer Sim-Karte kaufen, Nummernschilder verändern und Freundin zum Vorwand eines Urlaubs mitnehmen.
Zwei wichtige Zeugen
Als wichtige Zeugin bezeichnete der Richter die frühere Freundin des Verurteilten, die in der Schweiz noch auf ihr eigenes Verfahren wartet. Sie war am Tattag in der Nähe im Auto geblieben und hatte die Messer-Attacke selbst nicht gesehen, ansonsten aus Sicht der Richter die Situation aber glaubhaft geschildert.
Zentral wurde auch die Aussage eines Mithäftlings aus Deutschland. Ihm soll der Festgenommene so ziemlich alles erzählt haben. »Seine Angaben weisen eine unglaubliche Fülle von Details auf«, sagte der Richter. Für seine Mithilfe habe der Zeuge allerdings auch einen Preis gezahlt, in der JVA habe es Übergriffe auf ihn gegeben.
Teilgeständnis des Angeklagten
Kopfschüttelnd hörte sich der Angeklagte die knapp einstündige Urteilsbegründung an. Wegen der detaillierten Planung und dem arglosen Opfer sahen die Richter das Mordmerkmal der Heimtücke als gegeben an, niedrige Beweggründe verneinten sie aber. Mit dem Strafmaß folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft, verhängte aber nicht wie gefordert eine besondere Schwere der Schuld.
Denn dem Angeklagten kam zumindest ein Teilgeständnis zugute, nachdem er sein Gegenüber nicht töten wollte. Während des Prozesses räumte er ein, dass er am Tattag in Haute-Nendaz im schweizerischen Kanton war. Das Messer hatte er nach seiner Darstellung aber nur zum Selbstschutz dabei. Die Verteidigung hatte daher auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und eine milde Strafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich.
Todesumstände des Vaters unklar
Völlig unklar blieben im Verlauf des Verfahrens die genauen Umstände für den Tod des Vaters im Jahr 2022, den das Geschwister rächen wollte. Der Richter ging abschließend aber noch allgemein auf Morde ein, die vermeintlich im Namen der Ehre verübt werden. »Solche Taten wird die deutsche Justiz nie dulden«, sagte er.
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