Auf Bildern ist ein seitlich aufgerissenes Auto zu sehen, Trümmerteile liegen auf der Auffahrt zur Hamburger Köhlbrandbrücke weit verstreut. Die Fotos, die das Amtsgericht Hamburg-Harburg am Montag zeigt, sind kurz nach einem Unfall vor drei Jahren entstanden, bei dem ein 24-Jähriger starb.
Der Bruder des Verstorbenen, heute 25 Jahre alt, und ein 29-Jähriger sitzen auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen die Teilnahme an einem verbotenen Autorennen mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vor. Die beiden Männer schweigen zu den Vorwürfen.
Laut Anklage begannen die Beschuldigten ihr Rennen am späten Abend des 25. März 2019 auf der Finkenwerder Straße, die unter der Autobahn 7 hindurch zur Köhlbrandbrücke führt. Zunächst seien sie 70 bis 100 Stundenkilometer schnell gefahren, bei Abständen von 1,5 bis 2 Metern. Auf der ansteigenden Brücke habe der 25-Jährige mit seinem Wagen das Auto des 29-Jährigen überholt.
Bei einer Geschwindigkeit von 138 bis 164 Stundenkilometern sei der Wagen des 25-Jährigen in einer Linkskurve ins Schleudern geraten und mit einem Sattelzug kollidiert. Sein älterer Bruder erlitt als Beifahrer so schwere Kopfverletzungen, dass er noch an der Unfallstelle starb. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Brücke beträgt 60 Stundenkilometer.
»Im Spiegel sah ich was auf mich zukommen«, sagte am Montag ein Lastwagenfahrer als Zeuge. »Wie ein grauer Schatten. So ein Schreck!« Ein silberner Wagen habe seinen Sattelzug vorne links berührt und sei dann in Schlangenlinien gegen die Mittelleitplanke gestoßen, sagte der 63-Jährige. Der Pkw habe eine volle Drehung gemacht und sei mit der rechten Seite gegen einen Container-Lastwagen geprallt.
Er habe mit seinem Sattelzug sofort rechts angehalten. Der Autofahrer sei ausgestiegen und habe immer wieder - mit Blick auf seinen eingeklemmten Beifahrer - gerufen: »Helft mir! Er ist mein Bruder!« Laut Polizei stand der Unfallverursacher unter Schock. Über das Geschehen sagte der 63-Jährige: »So was vergisst man nicht.«
Ein zweiter Zeuge berichtete, dass der silberne Wagen vor dem Unfall nahe der Unterführung unter der A7 an einer Einfahrt gestanden habe. Wenig später habe ihn ein schwarzes Auto ganz knapp überholt. Der Wagen sei dabei über eine Sperrfläche gefahren und habe eine Staubwolke aufgewirbelt. Unmittelbar darauf sei das silberne Fahrzeug von links kommend an ihm mit minimalem Abstand vorbeigezogen, sagte der 45-Jährige. An der nächsten roten Ampel vor der Auffahrt zur Brücke hätten die Fahrer in einer Schlange gewartet. Bei Grün seien die beiden schnellen Wagen »durchgestartet«. Vor der nächsten Linkskurve habe er sie aus den Augen verloren, dann habe er einen weißen Lichtschein gesehen - offenbar vom schleudernden Unfallwagen verursacht.
Ein anderer Autofahrer wurde nach eigenen Angaben ebenfalls von beiden Fahrzeugen ganz knapp überholt. An der roten Ampel seien die Wagen zum Stehen gekommen. »Dann sind die beiden losgepest«, sagte der 42-Jährige. An der Unfallstelle sei er ausgestiegen und habe nach dem Verletzten sehen wollen. Jemand anders habe bereits dessen Puls gefühlt. Auf präzise Nachfragen der drei Verteidiger wurde der Zeuge unsicher. Er konnte sich nicht mehr erinnern, auf welcher Fahrspur er vor der Ampel stand und welche Fahrzeuge vor und neben ihm standen.
Die Angeklagten verfolgten die Verhandlung aufmerksam und mit ernsten Gesichtern. Sollten sie schuldig gesprochen werden, droht ihnen eine Strafe von ein bis zehn Jahren Gefängnis. Das Schöffengericht hat zwei Fortsetzungstermine angesetzt. Das Urteil könnte am 16. Mai verkündet werden.
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