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Prozess um mutmaßlichen Auftragsmord im Rockermilieu

Ein Mann wird am helllichten Tag in Köln erschossen. Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen Auftragsmord im Rockermilieu. Nun steht der mutmaßliche Auftraggeber vor Gericht.

Prozess in Köln
Der Angeklagte (r) mit seinem Anwalt im Kölner Landgericht. Foto: Oliver Berg/DPA
Der Angeklagte (r) mit seinem Anwalt im Kölner Landgericht.
Foto: Oliver Berg/DPA

Nach einem mutmaßlichen Auftragsmord im Rockermilieu muss sich ein 27-Jähriger seit heute wegen Anstiftung zum heimtückischen Mord vor dem Kölner Landgericht verantworten. Der Mann soll laut Anklage zwei Männer dazu angestiftet haben, ein ehemaliges Mitglied der Motorradbande Hells Angels zu töten.

Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Täter am 27. Mai 2023 gemäß dem Auftrag das 35 Jahre alte spätere Opfer und dessen damals 28 Jahre alte Lebensgefährtin an einem Fitnessstudio im Kölner Stadtteil Mülheim abgepasst haben. Da der 35-Jährige und die beiden Täter sich aus einer »gemeinsamen Vergangenheit bei der Rockergruppierung des Hells Angels MC Charter Rhine Area« gekannt hätten, habe das Opfer keinen Verdacht geschöpft und sich mit den Männern »freundschaftlich« unterhalten. Als der 35-Jährige und seine Lebensgefährtin den Tätern den Rücken zugewandt hätten, habe einer der Männer »dem Tatplan entsprechend« mit einer Pistole zweimal auf Kopf und Rücken des 35-Jährigen geschossen. Der Mann starb noch am Tatort.

Die ebenfalls von mindestens einem Schuss getroffene Lebensgefährtin konnte lebensgefährlich verletzt in den nahe gelegenen Böcking-Park fliehen. Die Frau überlebte nach einer Not-Operation in der Uniklinik Köln. Sie tritt, wie auch die Eltern des Getöteten, als Nebenklägerin in dem Prozess auf. Neben Anstiftung zum heimtückischen Mord legt die Staatsanwaltschaft dem 27-Jährigen zudem zwei Verstöße gegen das Waffenrecht vor.

Der Angeklagte gab über seine Verteidiger an, sich nicht zu den Vorwürfen äußern zu wollen. In einem sogenannten Opening Statement hieß es jedoch, dass der Mandant seine Unschuld beteuere.

© dpa-infocom, dpa:240419-99-735749/4