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Prozess um Mordversuch mit Quecksilber an Kleinkind

Ein Vater aus Springe nahe Hannover soll gemeinsam mit seiner Freundin versucht haben, seine anderthalb Jahre alte Tochter zu vergiften. Beide bestreiten dies und verdächtigen den jeweils anderen.

Quecksilber-Prozess
Der Angeklagte beim Prozessauftakt im Landgericht Hannover. Foto: Julian Stratenschulte/DPA
Der Angeklagte beim Prozessauftakt im Landgericht Hannover.
Foto: Julian Stratenschulte/DPA

Um sich an seiner Ex-Frau zu rächen, soll ein Vater versucht haben, gemeinsam mit seiner neuen Partnerin seine kleine Tochter mit Quecksilber zu vergiften. Jetzt muss sich der 30 Jahre alte Altenpfleger und die 34-jährige Rettungssanitäterin wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes vor dem Landgericht Hannover verantworten.

Am 24. Juli sollen beide über eine Kanüle dem Mädchen Quecksilber in den linken Fuß und rechten Knöchel gespritzt haben. An diesem Nachmittag durfte der Vater das anderthalbjährige Kind im Rahmen des Umgangsrechts für einen Nachmittag zu sich holen. Die Tochter weinte danach ihrer Mutter zufolge nachts immer wieder, erlitt eine eitrige Entzündung im Fuß und entwickelte Hautausschlag am ganzen Körper. Erst bei dem dritten operativen Eingriff sei das Quecksilber zufällig gefunden worden, sagte die Staatsanwältin.

Bei dem 30-Jährigen aus Springe bei Hannover sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmotiv niedrige Beweggründe. Seine Absicht sei gewesen, seiner geschiedenen Frau schweres seelisches Leid zuzufügen. Beide Angeklagten hätten aufgrund ihrer Ausbildung gewusst, dass das Gift tödlich sei, und der Tod erst nach einer langen Zeit mit Qualen und Schmerzen eintreffen werde.

Der Mann hatte sich laut Anklage schon Anfang 2023 über Erwerbsmöglichkeiten von Quecksilber im Internet informiert. Im Juni kaufte die 34-Jährige über eine Internet-Plattform privat ein mit Quecksilber gefülltes Wandthermometer.

Angeklagter streitet Vorwürfe ab

Für den Indizienprozess sind elf Verhandlungstage bis zum 2. April vorgesehen. Zum Auftakt bestritt der Deutsche, der seit August in Untersuchungshaft sitzt, die Vorwürfe. Er las eine umfangreiche Erklärung vor und beantwortete anschließend Fragen. Demnach habe er sich nur aus Neugier über Quecksilber informiert, weil im Fernsehen bei »Aktenzeichen XY ungelöst« ein Fall mit Quecksilber als Mordwaffe behandelt worden sei. »Ich liebe meine Tochter sehr und würde ihr niemals etwas Böses antun«, sagte der schlanke Mann im weißen Hemd. Er wirkte kontrolliert, wischte sich aber mehrmals die Augen.

Er wisse nicht, ob die Mitangeklagte das Quecksilber gespritzt habe, sagte der 30-Jährige. Diese habe sich aber sehr ein gemeinsames Kind gewünscht, was er sich erst habe vorstellen können, wenn seine eigene Tochter acht oder neun Jahre alt ist. Laut Anklage muss einer der beiden Beschuldigten das kleine Mädchen festgehalten haben, während der oder die andere das Gift injiziert habe. Der Mann brachte ins Spiel, dass die geistig und körperlich behinderte kleine Tochter seiner damaligen Partnerin seine Tochter festgehalten haben könnte.

Angeklagte bestreitet ebenfalls die Tat

Auch die ebenfalls in U-Haft sitzende 34-jährige Deutsche bestreitet die Tat. Ihre Chat-Nachrichten in den Monaten zuvor seien von den Ermittlern missverstanden worden, erläuterte sie. So sei es bei der letzten Gelegenheit für die »Sache« nur um ein gemeinsames Babyschwimmen ihres damaligen Partners mit der Tochter gegangen. Sie will erst am 5. August 2023 erfahren haben, dass im Fuß der Anderthalbjährigen Quecksilber gefunden wurde. An diesem Tag hatte es ein Arzt dem Vater telefonisch mitgeteilt.

Weil die Kripo bereits ermittelte, hätten die Ärzte eigentlich gar keine Informationen mehr an ihn herausgeben dürfen, sagte die Mutter des Mädchens als Zeugin. Sie schilderte in ihrer Vernehmung unter Tränen das schwierige Verhältnis zu ihrem Ex-Mann schon vor dem mutmaßlichen Mordversuch. Vor der ersten Operation habe die kleine Tochter schlimm ausgesehen mit dem Ausschlag und dem eitrigen Fuß. »Er wirkte weder schockiert noch besorgt«, sagte die Zeugin.

© dpa-infocom, dpa:240206-99-891041/3