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Prozess im Mordfall Claudia Otto: Angeklagter auf freiem Fuß

Jahrzehnte lang blieb der Mordfall ungelöst. Dann führte eine DNA-Spur auf den vermeintlichen Täter. Doch dazu gibt es nun wieder Zweifel. Wird es überhaupt noch einmal zu einem Prozess kommen?

Landgericht Bonn
Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts. Im Bonner Prozess wegen Mordes an der vor 35 Jahren ermordeten Claudia Otto hat es nun eine überraschende Wende gegeben. Foto: Oliver Berg
Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts. Im Bonner Prozess wegen Mordes an der vor 35 Jahren ermordeten Claudia Otto hat es nun eine überraschende Wende gegeben.
Foto: Oliver Berg

Überraschende Wende im Bonner Prozess wegen Mordes an der vor 35 Jahren erdrosselten Claudia Otto: Das Landgericht hat am Donnerstag den Haftbefehl gegen den Angeklagten wegen mangelnden Tatverdachts aufgehoben und das Verfahren bis auf Weiteres ausgesetzt.

Die einzigen Indizien in dem Mordfall, zwei DNA-Spuren des Angeklagten am Körper der Toten, seien nicht sachgerecht untersucht worden, hieß es zur Begründung. Das Gericht hat jetzt weitere Untersuchungen angeordnet. Der 66 Jahre alte Angeklagte, ein rechtskräftig verurteilter Doppelmörder, verließ das Gericht auf freiem Fuß.

Die 23-jährige Claudia Otto aus Lohmar (Rhein-Sieg-Kreis) war 1987 in ihrer über dem Gasthaus ihrer Eltern gelegenen Wohnung erdrosselt worden. Jahrzehntelang blieb der Fall ungeklärt. Als sich Ermittler den »Cold Case« später noch einmal vornahmen, führten neue DNA-Analysemethoden auf die Spur des Angeklagten. Im April wurde er festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft.

Gerade erst aus dem Gefängnis

Der Deutsche war erst 2020 nach 32 Jahren aus dem Gefängnis entlassen worden. Das Landgericht Arnsberg hatte ihn zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt, weil er 1988 im Sauerland einen kleinen Jungen und dessen Großmutter getötet hatte.

Im Fall Claudia Otto war der Mann 2017 schon einmal in Verdacht geraten, nachdem Ermittler seinen genetischen Fingerabdruck an der Leiche identifiziert hatten. Da aber noch eine weitere DNA-Spur eines Unbekannten gefunden worden war, konnte dem Beschuldigten die Tat nicht sicher nachgewiesen werden - der damalige Haftbefehl wurde aufgehoben. Erst eine erneute Routineprüfung ergab, dass die zweite Anhaftung von einem Mitarbeiter des Landeskriminalamtes stammte. Damit blieb nur noch eine tatrelevante Spur übrig, die dem 66-Jährigen zugeschrieben wurde.

Das Gericht hält es nach Angaben vom Donnerstag nun für möglich, dass verschiedene Spuren des Opfers und des Angeklagten bei den kriminaltechnischen Untersuchungen wie auch im rechtsmedizinischen Labor in München vermischt worden sein könnten. Ob es jemals zu einer erneuten Auflage des Prozesses kommen wird, ist fraglich.

© dpa-infocom, dpa:221201-99-738776/2