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Prozess gegen mutmaßlichen Doppelmörder beginnt

Die Tat sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Ab heute steht ein Mann in Göttingen vor Gericht, weil er zwei Frauen auf der Straße ermordet haben soll.

Trauer
Kerzen stehen nahe dem Tatort im Göttinger Ortsteil Grone. Foto: Swen Pförtner/dpa
Kerzen stehen nahe dem Tatort im Göttinger Ortsteil Grone. Foto: Swen Pförtner/dpa

GÖTTINGEN. Vor dem Landgericht Göttingen beginnt heute der Prozess um ein spektakuläres Verbrechen. Angeklagt ist ein 52-Jähriger wegen Doppelmordes.

Ihm wird vorgeworfen, am 26. September vergangenen Jahres im Göttinger Stadtteil Grone seine 44 Jahre alte frühere Lebensgefährtin auf der Straße umgebracht und anschließend deren 57-jährige Arbeitskollegin getötet zu haben. Dem Beschuldigten gelang zunächst die Flucht. Er wurde einen Tag später in Göttingen von Polizisten gestellt und überwältigt. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. (Az.: 6 Ks 1/20)

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-Jährigen in der Anklage vor, am Mittag des Tattages seiner ehemaligen Lebensgefährtin auf der Straße aufgelauert und sie mit einer brennbaren Flüssigkeit bespritzt zu haben. Anschließend habe er die Flüssigkeit in Brand gesetzt. Als die 44-Jährige habe flüchten wollen, habe er sie verfolgt und wiederholt mit einem Messer zugestochen. Das Opfer wurde mehrfach ins Herz getroffen. Die Frau starb noch am Ort des Verbrechens.

Zweites Opfer war eine Kollegin der 44-Jährigen. Als sie zu Hilfe eilen wollte, soll der Angeklagte auch auf die 57-Jährige wiederholt eingestochen haben, um sie zu töten. Die Frau starb später im Krankenhaus.

Nach einer Flucht durch das südliche Niedersachsen wurde der 52-Jährige am Abend nach der Tat in Göttingen von Polizisten gestellt und überwältigt. Nach der Festnahme hatte er geschwiegen. Die Polizei sieht ein mögliches Motiv für die Tat darin, dass der 52-Jährige von seiner früheren Lebensgefährtin wiederholt abgewiesen worden sei.

Der Prozess findet trotz der Corona-Krise statt. Allerdings werde die Zahl der im Verhandlungssaal anwesenden Personen auf ein Mindestmaß beschränkt, so dass der von Medizinern empfohlene Mindestabstand gewährleistet sei, sagte ein Justizsprecher. (dpa)