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Prozess gegen Christian B.: Strafverfolger scheitern erneut

Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie Verdächtigen wollten die Strafverfolger die Richter austauschen lassen. Erfolg hatten sie damit nicht.

Prozess gegen Christian B.
Braunschweiger Strafverfolger sind mit gleich zwei Befangenheitsanträgen gescheitert. (Archivbild) Foto: Julian Stratenschulte/DPA
Braunschweiger Strafverfolger sind mit gleich zwei Befangenheitsanträgen gescheitert. (Archivbild)
Foto: Julian Stratenschulte/DPA

Im Prozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Christian B. ist die Staatsanwaltschaft Braunschweig mit einem weiteren Befangenheitsantrag gegen eine Richterin gescheitert. Das Ablehnungsgesuch sei von den zuständigen Vertretungsrichtern als unzulässig verworfen worden, teilte das Landgericht Braunschweig mit. Damit sind zwei derartige Anträge der Strafverfolger vom Tisch und der Prozess gegen den 47-jährigen Deutschen soll am 5. August fortgesetzt werden.

Zu Beginn der Woche hatte die Vertretungskammer in Braunschweig bereits einen Befangenheitsantrag gegen alle drei Richterinnen und Richter als unbegründet zurückgewiesen. Der weitere Antrag gegen eine Einzelrichterin wurde nun als unzulässig eingestuft, wäre aus Sicht der Kammer aber auch als unbegründet anzusehen gewesen. Inhaltlich soll es dabei um Äußerungen der Richterin vor Prozessbeginn gegangen sein. 

Der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter steht derzeit wegen fünf schwerer Sexualstraftaten vor Gericht. Es geht um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern, die er zwischen 2000 und 2017 in Portugal begangen haben soll. Christian B. ist zudem im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine »Maddie« McCann unter Mordverdacht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Nach der bisherigen Beweisaufnahme in mehr als 20 Verhandlungstagen hatte die Verteidigung von Christian B. die Aufhebung des Haftbefehls beantragt, weil dieser aus ihrer Sicht keinen Bestand mehr haben konnte. Dem folgte die Strafkammer Anfang des Monats, weil sie keinen dringenden Tatverdacht hinsichtlich sämtlicher Anklagevorwürfe mehr sieht. Der 47-Jährige bleibt aber im Gefängnis, weil er derzeit eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin absitzt. 

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig betont immer wieder, dass die Ermittlungen im Fall Maddie unabhängig vom Verlauf des aktuellen Prozesses weitergehen. Im Juni 2020 hatten die Strafverfolger überraschend bekanntgeben, dass der gebürtige Würzburger in dem berühmten Vermisstenfall mordverdächtig ist. Eine Anklage gibt es bisher aber nicht. 

© dpa-infocom, dpa:240725-930-184209/1