LEIPZIG. Seit sieben Jahren kämpft ein Polizist aus Bayern um eine Tätowierung auf seinem Unterarm. Den Schriftzug »Aloha« will der 43-Jährige dort für immer tragen - als Erinnerung an seine traumhaften Flitterwochen auf Hawaii.
Bisher verbietet ihm sein Dienstherr das Tattoo. Und auch die Klage des Beamten aus Mittelfranken blieb bislang erfolglos. Nun soll heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein höchstrichterliches Urteil sprechen (Az.: BVerwG 2 C 13.19). Es wird im Laufe des Tages erwartet.
Verhandelt wird über die Revision gegen ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München. Die Richter des VGH hatten sich auf das Beamtengesetz des Freistaates gestützt. Demnach darf das Innenministerium Regelungen zum Erscheinungsbild der Beamtinnen und Beamten treffen. Und dazu zählten neben Vorgaben zu Haaren und Bärten auch »sonstige nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale« - wie eben Tätowierungen.
Der Anwalt des Polizisten, Christian Jäckle, sieht dagegen einen zu schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten. Außerdem seien Tätowierungen schon lange kein Aufregerthema mehr, auch nicht bei der Polizei, sondern in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Während Bayern Tattoos im sichtbaren Bereich verbietet, sind andere Bundesländer weniger streng. Berlin duldet Tattoos minderer Größe, Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass sie abgedeckt werden müssen. (dpa)