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Polizei erschießt bewaffneten Mann - LKA ermittelt

Ein Mann ruft bei der Polizei an und gibt an, eine Straftat begangen zu haben. Mit einem Messer bewaffnet wartet er auf die Streife. Später wird er von den Beamten angeschossen und stirbt.

Polizei erschießt bewaffneten Mann in Mannheim
Einsatzkräfte der Polizei sichern den Tatort in Mannheim. Foto: Rene Priebe/DPA
Einsatzkräfte der Polizei sichern den Tatort in Mannheim.
Foto: Rene Priebe/DPA

Ein mit einem Messer bewaffneter Mann ist in Mannheim von der Polizei erschossen worden. Der 49-Jährige habe zuvor am Mittag den Notruf gewählt, wie die Polizei gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft mitteilte. Bei dem Anruf habe der Mann angegeben, eine Straftat begangen zu haben.

Eine Streife mit drei Beamten sei in den Mannheimer Stadtteil Schönau gefahren, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (LKA). Der 49-Jährige habe demnach mit einem Messer bewaffnet auf der Straße gewartet und die Beamten bedroht. Im anschließenden Verlauf schossen die Polizeibeamten auf den Mann. Dadurch wurde der 49-Jährige tödlich verletzt. Er wurde in ein Krankenhaus gefahren, wo er kurz darauf starb.

Motiv und Hintergründe unbekannt

Zu den Hintergründen und dem Motiv des 49-Jährigen war den Angaben nach vorerst nichts bekannt. Einen Streit habe es ersten Erkenntnissen nach aber nicht gegeben, sagte der LKA-Sprecher. Weitere Einzelheiten teilten Staatsanwaltschaft und Polizei zunächst nicht mit. Aus Neutralitätsgründen hat das LKA die Ermittlungen übernommen. Es werde nun unter anderem überprüft, wie die Beamten und der 49-Jährige reagiert hätten, sagte der Sprecher.

Anwohner hatten von drei bis vier Schüssen berichtet. Auf Fotos waren Polizei-Absperrbänder, mehrere Streifenwagen und Schaulustige zu sehen. Auch Notfallseelsorger waren im Einsatz.

Dienstwaffen dürfen nach Angaben des Innenministeriums nur als »Ultima Ratio«, also als äußerstes Mittel, genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbaren Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das LKA ermittelt, wie die Sachlage im aktuellen Fall war.

© dpa-infocom, dpa:231223-99-396051/2