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Polizei erschießt bewaffneten Mann in Mannheim

Ein Mann ruft bei der Polizei an und gibt an, eine Straftat begangen zu haben. Mit einem Messer bewaffnet wartet er auf die Streife. Später wird er von einem Beamten angeschossen und stirbt.

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Einsatzkräfte der Polizei sichern den Tatort. Foto: Rene Priebe/DPA
Einsatzkräfte der Polizei sichern den Tatort.
Foto: Rene Priebe/DPA

Ein mit einem Küchenmesser bewaffneter Mann ist in Mannheim von der Polizei erschossen worden. Der 49-Jährige habe zuvor am Samstagmittag den Notruf gewählt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam mit. Bei dem Anruf habe der Mann angegeben, eine Straftat begangen zu haben.

Eine Streife mit drei Beamten sei in den Mannheimer Stadtteil Schönau gefahren, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (LKA). Der 49-Jährige habe mit einem Küchenmesser bewaffnet auf der Straße gewartet und die Beamten bedroht.

Polizei gibt vier Schüsse ab

Nach dpa-Informationen schlugen Versuche, auf den Mann deeskalierend einzuwirken und ihm zum Ablegen des Messers zu bewegen, fehl. Als er erneut auf die Polizisten zuging, soll ein Beamter insgesamt vier Schüsse auf den Mann abgegeben haben. Dadurch wurde der 49-Jährige tödlich verletzt. Er wurde in ein Krankenhaus gefahren, wo er kurz darauf starb.

Zu den Hintergründen und dem Motiv des 49-Jährigen war den Angaben nach vorerst nichts bekannt. Einen Streit habe es ersten Erkenntnissen nach nicht gegeben, sagte der LKA-Sprecher. Weitere Einzelheiten teilten Staatsanwaltschaft und Polizei zunächst nicht mit. Aus Neutralitätsgründen hat das LKA die Ermittlungen übernommen. Es werde nun unter anderem überprüft, wie die Beamten und der 49-Jährige reagiert hätten, sagte der Sprecher.

Anwohner hatten von drei bis vier Schüssen berichtet. Auf Fotos waren Polizei-Absperrbänder, mehrere Streifenwagen und Schaulustige zu sehen. Auch Notfallseelsorger waren im Einsatz.

Das LKA ermittelt

Dienstwaffen dürfen nur als »Ultima Ratio«, also als äußerstes Mittel, genutzt werden. Ob sogenannter unmittelbarer Zwang angewendet wird, entscheidet die jeweilige Polizeibeamtin oder der jeweilige Polizeibeamte grundsätzlich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das LKA ermittelt, wie die Sachlage im aktuellen Fall war.

Die Anzahl der Schusswaffengebräuche gegen Menschen beläuft sich nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums seit 2017 auf einem sehr niedrigen Niveau. »Die Polizei macht nur selten von der Schusswaffe Gebrauch«, sagte ein Ministeriumssprecher. Dies sei ist auch ein klares Zeichen für die gute Sicherheitslage im Land und auch für die professionelle Arbeit der Polizei.

Bis zum Vorfall in Mannheim gab es seit 2019 laut dem Sprecher 44 Schusswaffengebräuche unmittelbar gegen Personen. Sieben Menschen starben dabei, 23 wurden verletzt. Keiner der Fälle resultierte danach aus unzulässigem Schusswaffengebrauch.

© dpa-infocom, dpa:231226-99-409322/2