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Plädoyers im Mordprozess um Tramperin Sophia Lösche erwartet

Der angeklagte Fernfahrer soll eine junge Tramperin ermordet haben, um eine sexuelle Straftat zu vertuschen. So lautet zumindest die Anklage, Beweise dafür gibt es nicht. Möglicherweise wird die Staatsanwaltschaft nun für ein anderes Tatmotiv plädieren.

Mordprozess um Tramperin Sophia
Polizisten sichern am Fundort Spuren. Sophias Leiche wurde in einem Straßengraben in Spanien entdeckt. Foto: Jesus Andrade/El Correo
Polizisten sichern am Fundort Spuren. Sophias Leiche wurde in einem Straßengraben in Spanien entdeckt. Foto: Jesus Andrade/El Correo

BAYREUTH. Affekt oder Absicht, Totschlag oder Mord? Was soll überhaupt das Motiv gewesen sein - das Verbergen einer sexuellen Straftat oder einer Körperverletzung? Die Plädoyers im Mordprozess um die erschlagene Tramperin Sophia Lösche werden vermutlich sehr unterschiedlich ausfallen.

Staatsanwaltschaft, der Anwalt der Eltern, der Bruder Sophias und der Verteidiger des angeklagten Fernfahrers werden sich dazu vor dem Landgericht Bayreuth äußern, wie ein Pressesprecher des Landgerichts mitteilte.

Sophia Lösche hatte vor gut einem Jahr von Leipzig in Richtung Nürnberg trampen wollen. Von dort wollte sie nach Aussage ihres Bruders zu ihrer Familie nach Amberg in der Oberpfalz fahren. Dort kam die 28-Jährige nie an. Ihre Leiche wurde in einem Straßengraben in Spanien entdeckt. Der Anklage zufolge hat ein 42-jähriger Fernfahrer die Tramperin ermordet, um eine sexuelle Straftat zu verdecken.

»Diese Arbeitshypothese der Staatsanwaltschaft hat sich nicht ganz so bestätigt«, sagte der Gerichtssprecher. Für einen sexuellen Übergriff gab es bislang nur Indizien, keine konkreten Beweise. Die Untersuchung der Leiche ergab keine Spermaspuren, obwohl diese nach Angaben eines Rechtsmediziners selbst an einem verwesten Körper nachweisbar wären. Auch der Angeklagte bestritt bis zuletzt eine sexuelle Straftat.

Das Gericht erteilte deshalb einen rechtlichen Hinweis. Demnach könnte der Fernfahrer wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden. Das Gericht halte es für möglich, dass der Fernfahrer die 28-Jährige zunächst mit einem Eisen geschlagen habe, so der Gerichtssprecher. Um die Körperverletzung zu vertuschen, soll er nochmals zugeschlagen haben. »Ich bin gespannt, ob sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer dem Gericht anschließt«, sagte der Sprecher. Ein Urteil wird am 18. September erwartet. (dpa)