Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mediziner eine Patientin im Jahr 2010 zu einer unnötigen Halsoperation überredet und diese zudem fehlerhaft ausgeführt hatte. Die inzwischen 48 Jahre alte Frau aus der Nähe von Neubrandenburg ist seit der Operation dauerhaft krank und berufsunfähig.
Das Gericht lag damit deutlich über dem Strafmaß von acht Jahren Haft, das die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer gefordert hatte. Die Verteidigung hatte die Vorwürfe der Anklage bestritten und höchstens fünf Jahre Haft beantragt. Der Arzt könne nur wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt werden, weil er sich bei seiner Diagnose vor einer Operation zu sehr auf die Angaben der Patientin verlassen habe, so die Argumentation der Rechtsanwälte.