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Oscar-Gewinner Gooding Jr. muss nicht in Haft

In dem Verfahren wegen Belästigungsvorwürfen muss Oscar-Gewinner Cuba Gooding Jr. nicht in Haft. Er habe alle Auflagen erfüllt, hieß es von der Staatsanwaltschaft in New York.

Gooding Jr.
Schauspieler Cuba Gooding Jr. (vorne, M) im Strafgericht von Manhattan. Der Oscar-Preisträger kommt um eine Haftstrafe herum. Foto: Yuki Iwamura
Schauspieler Cuba Gooding Jr. (vorne, M) im Strafgericht von Manhattan. Der Oscar-Preisträger kommt um eine Haftstrafe herum.
Foto: Yuki Iwamura

Oscar-Preisträger Cuba Gooding Jr. (54) kommt in einem Verfahren wegen Belästigungsvorwürfen um eine Haft herum. Der Schauspieler, der im vorigen April vor Gericht in New York seine Schuld eingeräumt hatte, habe nun alle Auflagen erfüllt, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem Sender CNN mit. Gooding war am Donnerstag vor Gericht erschienen. Er musste in diesem Jahr unter anderem an weiteren Verhaltenskursen teilnehmen. 

Der Schauspieler hatte sich im Juni 2019 der Polizei gestellt, nachdem eine Frau Belästigungsvorwürfe erhoben hatte. Zunächst bestritt Gooding die Vorwürfe. Zahlreiche weitere Frauen meldeten sich mit Anschuldigungen zu Wort, auch in Kalifornien und Texas. Die meisten angeblichen Vorfälle waren allerdings schon zu lange her, um noch strafrechtlich verfolgt werden zu können.

Im vorigen April räumte Gooding vor Gericht ein, im Jahr 2018 in einem Club in Manhattan einer Frau einen Kuss auf den Mund aufgezwungen und in zwei weiteren Fällen Frauen begrapscht zu haben. Gooding hatte 1997 für seine Rolle in »Jerry Maguire - Spiel des Lebens« einen Oscar als bester Nebendarsteller erhalten.

Deadline.com

Los Angeles Times

CNN

© dpa-infocom, dpa:221014-99-125489/2