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Neuer Mordprozess um Autorennen auf dem Ku'damm

In einer spektakulären Entscheidung hatte das Landgericht Berlin nach einem tödlichen illegalen Autorennen auf dem Berliner Ku'damm lebenslange Freiheitsstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof kippte das Urteil. Jetzt wird erneut vor dem Landgericht verhandelt - und wieder wegen Mordes.

Illegales Autorennen
Bei dem illegalen Autorennen war ein Mensch ums Leben gekommen, drei weitere Autoinsassen wurden schwer verletzt. Foto: Britta Pedersen
Bei dem illegalen Autorennen war ein Mensch ums Leben gekommen, drei weitere Autoinsassen wurden schwer verletzt. Foto: Britta Pedersen

Berlin (dpa) - Rund zweieinhalb Jahre nach einem illegalen Autorennen auf dem Berliner Ku'damm mit einem unbeteiligten Todesopfer stehen zwei Raser von heute an erneut vor Gericht.

Fahrzeugteile
Fahrzeugteile liegen nach demm illegalen Autorennen auf der Tauentzienstraße in Berlin. Foto: Britta Pedersen
Fahrzeugteile liegen nach demm illegalen Autorennen auf der Tauentzienstraße in Berlin. Foto: Britta Pedersen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein Mordurteil gegen die inzwischen 29 und 26 Jahre alten Männer gekippt. Nun wird der Fall zum zweiten Mal am Landgericht verhandelt, jedoch von einer anderen Strafkammer.

Tauentzienstraße
Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach dem illegalen Autorennen. Foto: Britta Pedersen
Die gesperrte Tauentzienstraße in Berlin nach dem illegalen Autorennen. Foto: Britta Pedersen

Den Angeklagten wird zur Last gelegt, einen 69-Jährigen Anfang Februar 2016 totgefahren zu haben. In einer spektakulären Entscheidung hatte das Landgericht rund ein Jahr nach dem Vorfall lebenslange Freiheitsstrafen verhängt. Es war bundesweit das erste Mordurteil in einem Raser-Fall.

Trümmer nach einem Raser-Crash
Trümmer nach einem illegalen Autorennen: Die Strafen sollen verschärft werden. Foto: Britta Pedersen/Archiv
Trümmer nach einem illegalen Autorennen: Die Strafen sollen verschärft werden. Foto: Britta Pedersen/Archiv

Der BGH sah jedoch den bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an. Kann in der neuen Verhandlung der Vorsatz nicht nachgewiesen werden, kommt eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht - der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Die Anklage lautet aber erneut auf Mord. Zunächst wurden 19 Prozesstermine festgelegt.

Paragraf 315d Strafgesetzbuch