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Mordverdächtiger von Kalletal legt Teilgeständnis ab

Das Motiv ist Eifersucht. Laut Rechtsmedizin ging der Angeklagte mit gewaltiger Kraft vor. Den Angriff mit einer Axt gesteht der 37-Jährige. Vor dem Landgericht Detmold ist er aber auch wegen mehrfacher Vergewaltigung angeklagt.

Prozess in Detmold
Der Angeklagte neben seinem Verteidiger im Landgericht Detmold. Foto: Friso Gentsch
Der Angeklagte neben seinem Verteidiger im Landgericht Detmold.
Foto: Friso Gentsch

Den Blick hält er ständig nach unten. Ins Gesicht schauen lässt sich der 37-Jährige nicht. Doch der sogenannte Axtmörder von Kalletal legt am Montag zum Prozessauftakt am Landgericht Detmold ein Teilgeständnis ab, über seinen Verteidiger Johannes Salmen lässt er eine entsprechende Erklärung vorlesen. Den tödlichen Angriff mit einer Axt auf den neuen Freund seiner Ex-Freundin am 18. Juni 2022 gibt er zu.

Er habe mitbekommen, dass das Paar miteinander geschlafen habe. Die beiden hätten nackt nebeneinander auf dem Schlafsofa gelegen. »Ich konnte das nicht ertragen«, sagte der Aserbaidschaner demnach. Daraufhin habe er die Axt aus der Garage geholt. Das Opfer stammte aus Rinteln in Niedersachsen.

Laut Staatsanwaltschaft tötete der Angeklagte zuerst unter Drogeneinfluss den schlafenden Mann mit einer Axt, während die Frau daneben lag. Dann soll er seine Ex-Freundin in einem anderen Raum der Wohnung mehrfach vergewaltigt haben. Der Angeklagte streitet das ab. Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. So schildert es der heute 37-Jährige.

Der Angeklagte verstrickt sich in Widersprüche

Der Mann mit dunklen kurzen Haaren, Jeans und braunem Pullover beantwortet im Anschluss über eine Dolmetscherin Fragen. Beim Thema Drogenkonsum verstrickt er sich in Widersprüche. Über Jahre will er weiche Drogen konsumiert und auch vom später Getöteten als Gegenleistung für Schwarzarbeit erhalten haben. Bei den Mengenangaben aber antwortet er mal so, mal so. Mal kann er Grammzahlen nennen, dann wieder nicht.

Beim Motiv schildert der 37-Jährige, wie er kurz nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine mit seiner damaligen Freundin und deren Kindern aus einem Dorf rund sieben Kilometer von der Frontlinie entfernt über Polen nach Deutschland geflohen war. Das spätere Opfer habe ihnen hier geholfen. »Er hat uns eine Wohnung und mir Jobs besorgt«, ließ der Angeklagte vorlesen. Schnell sei er aber dahinter gekommen, dass der Mann und seine Freundin ein Paar waren. »Ich konnte auf dem Handy nachvollziehen, was die beiden sich geschrieben hatten.« Darüber habe er auch die Frau des späteren Opfers informiert. Später sei er aus der Wohnung geworfen worden, habe im Wald gelebt und sich mit Gelegenheitsjobs durchgekämpft. Die Witwe sitzt als Nebenklägerin im Gerichtssaal.

Der Mann ist Wiederholungstäter

Nach der Tat folgte eine wochenlange Fahndung und Flucht des Angeklagten in Richtung Polen. Dabei hatte er in NRW, Niedersachsen und Brandenburg die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt. Die Polizei rief die Bevölkerung und Lastwagenfahrer auf, vorsichtig zu sein.

Der 37-Jährige saß wegen einer vergleichbaren Tat mit einer Axt bereits einmal im Gefängnis. Das Landgericht Detmold zitierte ein Urteil aus der Ukraine. Demnach hatte der Mann ohne Berufsausbildung vor rund zehn Jahren eine Frau in der Ukraine getötet. Nach eigener Aussage wurde er zu neun Jahren Haft verurteilt, nach sieben Jahren wurde er entlassen. Auch hier war das Motiv Eifersucht. Zuerst hatte er laut Urteil seine damalige Freundin unter Alkoholeinfluss mit einem Messer angegriffen. Als die Klinge abbrach, tötete er die Frau mit einem Axthieb.

2022 dann in Deutschland eine ähnliche Tat. Nach Angaben eines Rechtsmediziners, der als Zeuge im Prozess aussagte, konnte die Axt beim Opfer in Kalletal erst in der Rechtsmedizin entfernt werden. Das Tatwerkzeug war neun Zentimeter tief in den Schädel eingedrungen. »Dazu muss die Axt von oben mit großer Wucht geführt worden sein«, sagte der Mediziner Bernd Karger vor dem Landgericht.

Die Ex-Freundin des Angeklagten lebt wieder in der Ukraine. Sie weigere sich aus Angst, nach Deutschland zu kommen, um als Zeugin auszusagen, so Oberstaatsanwalt Christopher Imig. Deshalb prüft das Gericht jetzt eine Befragung per Video.

Das Landgericht will voraussichtlich Anfang Februar ein Urteil verkünden.

© dpa-infocom, dpa:230109-99-156313/5