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Morde auf »brachiale« Art - Zahnarzt muss lebenslang in Haft

Ein Zahnarzt erschießt im Mai 2021 seine Ehefrau und zwei Männer. Er bekommt die Höchststrafe. Der Richter spricht von einem brachialen Vorgehen. Das Gericht würdigt auch das Leid der Angehörigen.

Dreifachmord
Für den Dreifachmord bekommt der Angeklagte die Höchststrafe. Foto: Frank Molter
Für den Dreifachmord bekommt der Angeklagte die Höchststrafe.
Foto: Frank Molter

Diese Morde erregten weit über das beschauliche Dänischenhagen bei Kiel die Gemüter: Ein Zahnarzt erschießt im Mai 2021 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau und deren Bekannten mit einer Maschinenpistole. Später wird in Kiel eine weitere Leiche gefunden.

Dafür verhängte das Landgericht Kiel nun die Höchststrafe. Wegen dreifachen heimtückischen Mordes hat das Schwurgericht den 48-Jährigen am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter Jörg Brommann sprach von einer »brachialen Vorgehensweise weit über das für das Töten eines Menschen Erforderliche hinaus«. Die Kammer stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Mann nicht nach 15 Jahren auf Bewährung freikommen. Seine widersprüchliche Angaben zu den Tathergängen hielt das Gericht für widerlegt.

Fast 50 Schuss aus einer Maschinenpistole

Am Vormittag des 19. Mai 2021 feuerte der Mann nach Überzeugung des Gerichts aus einer Maschinenpistole auf seine Frau, als sie gerade ihren neuen Bekannten im Eingang einer Doppelhaushälfte in Dänischenhagen begrüßte. Dazu schob er sogar ein zweites Magazin ein. 48 Schüsse registrierten die Rechtsmediziner bei ihr - schon die ersten sollen tödlich gewesen sein. Viele durchschlugen den Körper der Frau und trafen den zehn Jahre älteren neuen Bekannten. Beide verbluteten am Tatort. Dabei sei der zweite Tote »vielleicht nur notwendiger Kollateralschaden gewesen«, sagte Richter Brommann. 

Nur eine halbe Stunde später starb in Kiel das dritte Opfer, ein 52 Jahre alter gemeinsamer Bekannter, durch fünf Schüsse ins Gesicht. Dort sei das Motiv Rache und Vergeltung gewesen, der Täter habe diesen Mann für das Scheitern seiner Ehe verantwortlich gemacht, sagte der Richter.

Der Mann habe sich in einer Situation gesehen, »in der praktisch sein ganzes Leben den Bach runtergegangen war«. Das habe alles umfasst - seine vier minderjährigen Kinder, seine Frau, seine Grundstücke. »Er wusste sich keinen anderen Rat mehr, als auf seine Frau zu schießen.« Der Mann hatte demnach seine Ex-Partnerin gestalkt, einen GPS-Sender an ihrem Auto platziert und den späteren Tatort ausgespäht. Eine Gewaltschutzanordnung ignorierte er. Die Frau hatte laut Zeugen Todesangst.

Wenige Stunden vor den Taten suchte der Zahnarzt im Internet nach Begriffen wie »lebenslang«, »Mörder« und »Schuld«. Bereits drei Tage vor den Morden habe er »Voraussetzungen für ein Tötungsszenario geschaffen und sich mit der Tötung seiner Ehefrau beschäftigt«.

Staatsanwalt und Nebenkläger hatten eine lebenslange Freiheitsstrafe für den deutschen Angeklagten gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Totschlag. Auch sie bezweifelten nicht, dass ihr Mandant die drei Opfer erschossen hatte, gingen aber von nicht geplanten Taten und verminderter Schuldfähigkeit aus - im Gegensatz zum psychiatrischen Gutachter.

Für nicht glaubwürdig hielten die Richter Angaben zum Tatgeschehen. Für den von ihm angeführten Streit sei in Dänischenhagen gar keine Zeit gewesen, sagte Brommann. Seine Ehefrau habe ihm den Rücken zugedreht, als die ersten Kugeln sie trafen. Zudem habe er den Motor seines Leihwagens laufen lassen, bei geöffneter Fahrertür. »Das Ganze hatte eindeutig den Charakter eines «Hit and Run».«

Bilder aus Überwachungskameras zeigten, wie der Angeklagte aus Westensee (Kreis Rendsburg-Eckernförde) wenige Tage vor der Tat mit zwei Waffen, Magazinen und Schalldämpfern hantierte. Wer sich selbst richten wolle, schraube keinen Schalldämpfer an, sagte Brommann.

Schmerzensgeld für die Angehörigen

Den Angehörigen der Opfer sprach das Gericht mehrere zehntausend Euro Schmerzensgeld zu. Sie reagierten nach Angaben ihrer Nebenklagevertreter erleichtert auf das Urteil. Rechtsanwalt Jan Kürschner sagte für die Witwe des in Kiel erschossenen Mannes: »Die Hinterbliebenen sind froh, dass sie mit den schrecklichen Taten abschließen können.«

Nachdem Nachbarn in Dänischenhagen die Schussgeräusche gehört und die Polizei alarmiert hatten, entdeckten Einsatzkräfte die Leichen und lösten Großalarm aus. Zeitweise wurde das Kieler Brauereiviertel abgeriegelt, weil dort das beschriebene Fluchtfahrzeug gesehen worden sein soll. Aufatmen gab es erst, als sich der Zahnarzt noch am Abend in Hamburg stellte und die Taten einräumte. Dort erfuhren die Beamten von ihm von dem dritten Toten. Aus der Untersuchungshaft schrieb der Vater einer Freundin: »Mit dieser Schuld leben zu müssen, ein Mörder zu sein, ist die schlimmste Strafe.«

Mit dem Urteil gegen den Zahnarzt ist der Fall noch nicht ganz zu Ende. Er habe ein »schlechtes Gefühl in Bezug auf mögliche Helfer des Angeklagten etwa bei der Tatwaffe, einer Maschinenpistole vom Typ Uzi«, sagte Nebenkläger-Vertreter Kürschner. Wegen dieser Waffe laufen gegen einen Freund des Zahnarztes Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, bestätigte Oberstaatsanwalt Achim Hackethal. Der Mann hatte im Prozess als Zeuge eingeräumt, dass er die Tatwaffe zerlegt und Einzelteile auch in der Förde versenkt hatte, wo Polizeitaucher sie nach seinen Hinweisen fanden. Ihm droht mindestens ein Jahr Haft.

© dpa-infocom, dpa:220404-99-794483/5