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Missbrauch von Münster: 14 Jahre Haft für 28-jährigen

Im Missbrauchskomplex Münster sind im Hauptprozess die Urteile gesprochen worden. Das Gericht folgte im wesentlichen den Forderungen der Anklage und verkündete hohe Haftstrafen und Sicherungsverwahrung.

MÜNSTER. Im Missbrauchskomplex Münster soll der 28-jährige Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 29 Fällen nach einem Gerichtsurteil für 14 Jahre ins Gefängnis.

Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker wegen Wiederholungsgefahr Sicherungsverwahrung an. Er gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten.

Die Urteile für die anderen Männer lauten: 10 Jahre Haft für einen Mann aus Hannover (36) für 4 Fälle, 11 Jahre und 6 Monate für einen 43-Jährigen aus Schorfheide in Brandenburg für 5 Fälle und 12 Jahre für einen 31-jähriger aus dem hessischen Staufenberg für 6 Fälle. Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Drei Missbrauchskomplexe in NRW

Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für 5 Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 6 Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Komplex wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen. (dpa)