Sie sollen den Betrieb von zehn Corona-Teststationen vorgetäuscht, nicht existente Tests abgerechnet und so rund 16 Millionen Euro ergaunert haben: Am Freitag hat vor dem Kölner Landgericht zu dem mutmaßlichen großangelegten Betrug der Prozess gegen drei Männer begonnen. Zwei Angeklagten im Alter von 32 und 33 Jahren wird schwerer Betrug vorgeworfen, ein 35 Jahre alter Mitangeklagter ist wegen Beihilfe zum schweren Betrug angeklagt.
In insgesamt 25 Fällen - wobei es siebenmal beim Versuch geblieben sein soll - sollen sie von Februar bis Mai 2022 nicht durchgeführte Bürgertests auf das Virus SARS-CoV-2 mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) abgerechnet haben. Hierbei, so die Anklage, hätten die Männer »einen Vermögensverlust hohen Ausmaßes« verursacht.
In einer komplexen Operation sollen die Angeklagten zunächst italienische Staatsangehörige dafür bezahlt haben, nach Deutschland zu kommen und hier Bankkonten zu eröffnen. Für den Empfang der per Post zugestellten Zugangsdaten zu den Bankkonten sollen die Männer Briefkästen bei »Freunden und Bekannten« eingerichtet haben, die hierfür auch bezahlt worden sein sollen. Mit den Zugangsdaten hätten die Angeklagten dann über die Bankkonten verfügen können.
In einem weiteren Schritt sollen die Angeklagten dann auf die Namen der italienischen Strohleute Abrechnungskonten bei der KVNO für die nichtexistenten Corona-Teststationen eingerichtet haben, ohne jedoch die zur Abrechnung notwendige Teststellen-Nummer beim örtlichen Gesundheitsamt zu beantragen. Stattdessen sollen die Angeschuldigten Nummern genutzt haben, die an Betreiber von existierenden Testzentren vergeben worden waren - um den Anschein zu erwecken, vom Gesundheitsamt der Stadt Köln als Leistungserbringerin beauftragt worden zu sein. Wie sie an diese Nummern gekommen sein sollen, ist laut Anklage bislang unklar.
Anschließend sollen sie von Februar bis Mai 2022 »vermeintlich durchgeführte Bürgertestungen« — laut Anklage rund 2,3 Millionen — abgerechnet haben. Die KVNO soll laut Anklage aber nicht alle gestellten Rechnungen beglichen haben.
Nicht geklärt ist laut der Anklage auch, wie es den Angeklagten gelungen sein soll, mit bereits vergebenen Teststellen-Nummern abzurechnen, ohne dass das bei der KVNO aufgefallen wäre. »Es wurde überhaupt nichts kontrolliert«, sagte Jürgen Graf, Verteidiger des 32-Jährigen, am Rande des Prozesses auf Nachfrage. Den Angeklagten sei es leicht gemacht worden: »Die KVNO hat Fehler begangen und Tore offengelassen«, so Graf weiter, der eine »erhebliche Mitverantwortung« der KVNO sieht. Für den Prozess sind weitere 17 Verhandlungstage vorgesehen. Ende Oktober soll ein Urteil fallen.
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