In dem Strafverfahren gegen den Ex-Manager von Rapper Bushido sieht die Berliner Staatsanwaltschaft die Hauptvorwürfe gegen den Angeklagten nach jahrelangem Prozess bestätigt. Oberstaatsanwältin Petra Leister beantragte vor dem Landgericht Berlin eine Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten Haft für Arafat A.-Ch., der als ein Berliner Clanchef gilt.
Der 47-Jährige sei unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährlicher Körperverletzung und schwerer Untreue zu verurteilen, forderte die Staatsanwältin am 112. Verhandlungstag nach fast dreieinhalb Jahren.
Mitangeklagt sind drei Brüder von Bushidos Ex-Partner im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Gegen sie wurden Gesamtstrafen von sieben Monaten auf Bewährung bis zwei Jahren und einem Monat Haft beantragt. Im Zentrum der Anklage stand ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein soll. Dabei soll er auch mit einer Wasserflasche attackiert und ein Stuhl nach ihm geworfen worden sein.
Urteil möglicherweise am 26. Januar
Die Angeklagten haben vor Gericht zu den Vorwürfen geschwiegen. Sie sind alle auf freiem Fuß. Der Prozess soll am 26. Januar (9.30 Uhr) mit Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt werden. Für denselben Tag plant das Gericht auch sein Urteil. Sollte das aus Zeitgründen nicht gelingen, wäre der 5. Februar dafür vorgesehen.
Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem Manager 2017 aufgelöst hatte. Sein früherer Geschäftspartner habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15 Jahre gefordert.
Bushido (45), mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, ist in dem Strafverfahren Zeuge und Nebenkläger. Ein Großteil der Vorwürfe basiert auf seinen Aussagen. Insgesamt wurden in dem Verfahren mehr als 60 Zeugen gehört, darunter prominente Rapper.
Vorwürfe basieren größtenteils auf Bushidos Aussagen
Das Gericht müsse entscheiden, was in dieser Beziehung freiwillig erfolgt sei - und was nicht, erklärte die Staatsanwältin. Letztlich gehe es um die Frage, »Wem glauben wir?« In ihrem etwa dreistündigen Plädoyer rekapitulierte die Staatsanwältin die umfangreiche Aussage des Musikers. Dieser habe lange gezögert, gegen seinen früheren Partner auszusagen.
Letztlich soll seine Ehefrau Anna-Maria Ferchichi wesentlichen Anteil daran gehabt haben, dass sich Bushido gegen seinen Geschäftspartner wandte. Vor Gericht sagte sie unter anderem, Arafat A.-Ch. habe ihr Leben bestimmt.
Bushido schilderte an 25 Tagen im Prozess - teils unter Tränen - seine Sicht der Dinge. Das, was als »Super-Freundschaft« verkauft worden sei, sei eine »Zwangsehe« gewesen, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Nach dem Vorfall, der im Zentrum des Prozesses stand, sei Bushido traumatisiert gewesen und habe sich in psychologische Behandlung begeben.
Ernüchternde Zwischenbilanz des Gerichts
Anfang Juni 2022 hatte das Landgericht Berlin eine ernüchternde Zwischenbilanz gezogen: Die vorläufige Einschätzung lautete damals, die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der versuchten schweren räuberischen Erpressung hätten sich nicht bestätigt. Für Verzögerungen in dem Prozess sorgte zuletzt vor allem eine heimlich aufgenommene Audiodatei, die Anfang 2022 auftauchte und deren Echtheit trotz eines Gutachtens umstritten blieb.
Für den Fall, dass A.-Ch. in dem Prozess lediglich zu einer Geldstrafe verurteilt wird, hat die Staatsanwältin einen Tagessatz von 2500 Euro veranschlagt. Der 47-Jährige habe sich zwar bemüht, sein Vermögen vor der Staatsanwaltschaft zu verstecken, so Leister. Sie zeigte sich aber aufgrund von Recherchen und Zeugenaussagen überzeugt, dass er vermögend ist.
Weitere Prozesse in Berlin und Brandenburg
Um Millionenzahlungen geht es auch in Zivilprozessen zwischen den früheren Weggefährten, die Gerichte in Berlin und Brandenburg seit langem beschäftigen. Das Berliner Kammergericht muss sich mit einem Urteil des Landgerichts befassen, wonach A.-Ch. knapp 1,8 Millionen Euro plus Zinsen an Bushido zurückzahlen soll. Hintergrund ist, dass es aus Sicht der Richter keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben hat.
Der Rapper hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner die Summe nicht zahlen müssen. Vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg (Havel) streiten die beiden nach ihrer Trennung um Ausgleichszahlungen für Häuser, die sie gemeinsam in Rüdersdorf erworben hatten.
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