Die Bahn lehnte das ab. Solche Insellösungen führten zu einem unübersichtlichen Flickenteppich. »Bußgelder sind für die Unbelehrbaren der richtige Weg«, sagte Vorstandsmitglied Berthold Huber. Er unterstützte das Vorgehen Bayerns und Nordrhein-Westfalens, die Bußgelder eingeführt haben. In Nordrhein-Westfalen soll es sie ohne Verwarnung geben.
Die Gewerkschaft präsentierte in Berlin eine im Juni veröffentlichte Studie zum Jahr 2018, nach der Lokführer und Zugbegleiter immer häufiger körperliche Angriffe erleiden. Auch vor diesem Hintergrund sei es für sie nicht einfach, die Maskenpflicht durchzusetzen.
Die Bahn betonte, die überwiegende Zahl der Fahrgäste trage die Masken konsequent. Gegen Verweigerer könne schon heute aufgrund des Hausrechts vorgegangen werden. Sie könnten mit der Bußgeldregelung zusammen mit der Bundespolizei konsequent bestraft werden. Gerade auch zum Schutz der Mitarbeiter seid dies die richtige Strategie.
Weselsky sagte der »Süddeutschen Zeitung« (Donnerstag), insgesamt registrierten die Zugbegleiter einen laxeren Umgang mit dem Mund-Nase-Schutz - neben »vielen vernünftigen Fahrgästen, die ihre Maske tragen«. Die aber verlangten von den Zugbegleitern, die Maskenpflicht auch bei allen anderen durchzusetzen. »Unsere Leute geraten da gerade zwischen alle Fronten«, kritisierte der Gewerkschafter.
Die Bahn will die Einhaltung der Maskenpflicht notfalls mit Verweisen durchsetzen. Bei Fahrgästen, die sich hartnäckig weigern, sind solche Verweise nach Angaben des Konzerns bereits möglich. Weigerten sich Fahrgäste nach wiederholter Aufforderung, die Maske aufzusetzen, werde der Fahrgast am nächsten Halt aus dem Zug gebeten, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums - gegebenenfalls komme die Bundespolizei hinzu und zeige Verstöße auch an. (dpa)