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Mann will per Gericht drei Cent eintreiben

Weil er bei der Stadt Neustadt an der Weinstraße 0,03 Euro Zinsen eintreiben wollte, hat ein Mann das örtliche Verwaltungsgericht angerufen - allerdings vergeblich.

Foto: Stephan Zenke
Foto: Stephan Zenke

NEUSTADT/WEINSTRASSE. Man dürfe das Gericht nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch nehmen, geht aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss des Gerichts hervor. Dem Mann gehe es nicht um wirtschaftliche Interessen, sondern um das »Prinzip des Rechthabens«. Dies sei jedoch nicht schutzwürdig. Außerdem habe er seinen Antrag verfrüht gestellt.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte der Mann im Frühjahr 2012 in einer ordnungs- und polizeirechtlichen Angelegenheit ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen die Kommune geführt. Weil sie seine Forderung erfüllte, wurde das Verfahren eingestellt. Fünfeinhalb Jahre später - im Dezember 2017 - machte er im Zusammenhang mit dem Verfahren Portoausgaben von 2,91 Euro geltend, die die Stadt - nach einer ersten fehlgeleiteten Überweisung - im vergangenen April seinem Konto gutschreiben ließ. Der Mann bestätigte den Eingang des Geldes, monierte aber, dass noch Zinsen von 0,03 Euro ausstünden. »Diese mache er weiterhin geltend«, so das Gericht.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dem Antrag fehle das nötige Rechtsschutzinteresse. Zwar gewährleiste das Grundgesetz einen möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Der Schutzsuchende dürfe das Gericht aber nicht für unnütze oder unlautere Zwecke in Anspruch nehmen. Bei 0,03 Euro handele es sich um einen so geringen Wert, dass die Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz nicht mehr gerechtfertigt erscheine.