TÜBINGEN. Bei dem mutmaßlichen Mörder einer 50-jährigen Frau, deren Leiche vor 31 Jahren in Meerbusch bei Düsseldorf gefunden wurde, soll es sich um einen verurteilten Kindermörder handeln. Der Mann sei bereits 1998 wegen Mordes an einer zwölfjährigen Schülerin vom Landgericht Tübingen verurteilt worden, teilte eine Sprecherin des Düsseldorfer Landgerichts auf dpa-Anfrage mit.
Düsseldorfer Ermittler sind inzwischen überzeugt, dass der heute 63-Jährige auch den Mord bei Düsseldorf begangen hat. Im August 1992 war die aus Freiburg stammende 50-Jährige tot in einem Maisfeld am Rhein in Meerbusch gefunden worden. Das Mordopfer, eine Fremdenführerin, war damals in den Rheinauen spazieren und dürfte dabei auf ihren Mörder getroffen sein. Die Ermittler gingen damals von einem Sexualmord aus.
12 Jahre altes Mädchen ermordet
Nach umfangreichen Ermittlungen der Düsseldorfer Mordkommission sowie akribischen Untersuchungen des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen sei der Mann ermittelt worden, schrieb die Polizei Düsseldorf in einer Pressemeldung. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf habe gegen den Tatverdächtigen Anklage beim Landgericht Düsseldorf erhoben. Details zum Ermittlungsverfahren und wie es gelang, den sogenannten »Cold Case« aufzuklären, soll am Donnerstag (14 Uhr) in einer Pressekonferenz verraten werden.
Der 63-Jährige sitzt derzeit in Haft, weil er 1995 in Bad Liebenzell in Baden-Württemberg ein zwölf Jahre altes Mädchen erstochen hat. Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte bereits am Vortag der Tat mehrfach Mädchen und junge Frauen in sexueller Absicht verfolgt und teilweise gewaltsam versucht, ihnen nahezutreten.
Messerstiche in den Oberkörper
Am 12. Juli 1995 ging er der Schülerin auf dem Heimweg nach und überfiel sie in einem Wäldchen. Die Einzelheiten der Tat blieben unaufklärbar, jedenfalls aber versetzte er dem weitgehend entkleideten Kind tiefe Messerstiche in den Oberkörper, woran es verblutete. Außerdem brachte er ihm mehrfach Schnitte am Hals und im Schambereich bei.
Das Landgericht Tübingen hatte den Angeklagten in einer ersten Verhandlung nur wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil auf. Eine spätere Verurteilung wegen Mordes billigte der Bundesgerichtshof und verwarf auch eine Revision des Angeklagten. Er wurde letztendlich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, was mindestens 15 Jahre bedeutet. (dpa/pm/pol)