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Loveparade-Prozess geht mit drei Angeklagten weiter

Einer der aufwendigsten Strafprozesse der Nachkriegszeit geht weiter: Im Loveparade-Prozess haben drei Angeklagte den Vorschlag des Gerichts abgelehnt, den Prozess gegen Auflagen einzustellen. Für sieben Angeklagte ist dagegen der Prozess schon bald zu Ende.

Massenpanik
Tausende Menschen drängen sich in und vor dem Tunnel, in dem sich die Massenpanik ereignete. Foto: Erik Wiffers
Tausende Menschen drängen sich in und vor dem Tunnel, in dem sich die Massenpanik ereignete. Foto: Erik Wiffers

DÜSSELDORF. Der Strafprozess um die Katastrophe bei der Loveparade 2010 in Duisburg wird voraussichtlich mit nur noch drei Angeklagten fortgesetzt. Gegen die sieben anderen Beschuldigten soll das Verfahren ohne Auflagen eingestellt werden, frühestens am Mittwoch, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Dabei handelt es sich um die sechs angeklagten Mitarbeiter der Stadt Duisburg und einen Mitarbeiter des Veranstalters Lopavent. Drei weitere Mitarbeiter des Veranstalters lehnten die Einstellung ab. Bei einer Einstellung des Verfahrens gilt der Beschuldigte als nicht vorbestraft. Die Unschuldsvermutung gilt fort.

Der Prozess hatte im Dezember 2017 begonnen. Den Angeklagten war unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Bei der Loveparade im Juli 2010 in Duisburg wurden in einem Gedränge 21 junge Menschen zu Tode gedrückt und mehr als 650 verletzt.

Am Dienstag war der 100. Hauptverhandlungstag in dem Mammutprozess, der aus Platzgründen in einer Düsseldorfer Kongresshalle stattfindet. Ursprünglich sollte am Dienstag und Mittwoch auch noch ein Polizist vernommen werden. Dessen Vernehmung soll nun zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Für einen der Angeklagten, die eine Fortsetzung wollen, sagte dessen Anwältin: »Er verzichtet nicht auf sein Recht, freigesprochen zu werden.« Ein anderer Angeklagter hatte bereits vergangene Woche erklärt, dass er eine Einstellung ablehnt. Für ihn kämen nur eine Verurteilung, ein Freispruch oder eine Einstellung wegen Verjährung in Frage. Er wolle sich nicht »damit abfinden, für ein «schnelles Ende» auf die Feststellung seiner Unschuld verzichtet zu haben«, teilte der Anwalt mit.

Mitte Januar hatte das Gericht der Staatsanwaltschaft und den Angeklagten vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Angeklagte ohne Geldauflage, gegen drei Angeklagte mit Geldauflage einzustellen. Begründung: Nach dem bisherigen Verlauf sei die individuelle Schuld der Angeklagten als gering oder allenfalls mittelschwer anzusehen.

Neben Planungsfehlern sieht das Gericht ein kollektives Versagen vieler Personen am Veranstaltungstag als mitverantwortlich für das Unglück. »Es gibt ganz viele Schuldige«, hatte der Vorsitzende Richter Mario Plein gesagt - es dürfte sich »um ein multikausales Geschehen gehandelt haben«.

Am Dienstag erklärte zunächst die Staatsanwaltschaft, dass sie dem Einstellungsvorschlag des Gerichts in allen Fällen zustimme. »Wir haben uns die Entscheidung angesichts der schweren Folgen - 21 Tote, mehr als 650 Verletzte - und dem andauernden Leid der Angehörigen und Verletzten nicht leicht gemacht, erachten eine Einstellung im Ergebnis aber für vertretbar«, sagte eine Behördensprecherin.

Als einen Grund für die Zustimmung nannte die Staatsanwaltschaft den Umstand, dass am 28. Juli 2020 die Verjährung eintritt. Das nach dem Gesetz für ein Urteil erforderliche Beweisprogramm könne bis dahin jedoch nicht absolviert werden. Zuletzt war in diesem Zusammenhang von 575 Zeugen die Rede gewesen, die noch angehört werden könnten.

Eine Einstellung des Verfahrens gegen die drei Lopavent-Mitarbeiter komme ohne Auflage nicht in Betracht, hieß es weiter. »Ihr hypothetisches Verschulden ist bei vorläufiger Bewertung im mittleren Bereich anzusiedeln.« Als Auflage hatte die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer angemessenen Geldauflage von jeweils etwa 10.000 Euro genannt.

Wie viele Zeugen nun bei Fortsetzung des Prozesses gegen nur noch drei Angeklagte tatsächlich gehört werden, ist noch offen. Schon vor einigen Monaten hatte das Gericht Hauptverhandlungstermine bis Ende April festgesetzt.