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Leiche in Krefelder Keller ist vermisstes Mordopfer

Späte Gewissheit: Die Kinderpflegerin Anna S. aus Gelsenkirchen ist tot. Ihre Leiche wurde eingemauert im Keller des Hauses in Krefeld entdeckt, in dem ihr Mörder wohnte.

Täter vor Gericht
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte zu Beginn des Prozesses im August 2020 in Essen. Der Mann hat seine Bekannte mit einer über den Kopf gezogenen Plastiktüte erstickt. Foto: Marcel Kusch
Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte zu Beginn des Prozesses im August 2020 in Essen. Der Mann hat seine Bekannte mit einer über den Kopf gezogenen Plastiktüte erstickt.
Foto: Marcel Kusch

Aus einem »Mordfall ohne Leiche« ist in Krefeld ein Mord mit Leiche geworden: Bei der am Montag in einem Keller entdeckten eingemauerten Frauenleiche handelt es sich tatsächlich um ein seit fast drei Jahren vermisstes Mordopfer.

Das habe die Obduktion am Dienstag zweifelsfrei ergeben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Essen mit. Die Gelsenkirchenerin sei vermutlich erstickt worden.

Der Täter, ein Mann aus Krefeld, war bereits im Dezember 2020 durch das Landgericht Essen wegen Mordes an der Frau verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil im vergangenen September bestätigt, es ist damit rechtskräftig.

Der Fund hätte ohnehin keinen Anlass geboten, den Fall neu aufzurollen: Die Feststellungen der Rechtsmedizin deckten sich mit denen des Landgerichts Essen bei der Urteilsbegründung im Dezember 2020, so die Ermittler.

Damit haben die Angehörigen Gewissheit, dass es sich um die sterblichen Überreste von Anna S. (35) handelt. Die Kinderpflegerin war im Juni 2019 verschwunden.

Später entdeckte Fotos auf dem Computer ihres Ex-Freundes zeigten ihre Leiche auf dem Boden seiner Krefelder Wohnung. Über ihren Kopf war eine Plastiktüte gestülpt und verschnürt. Ob die Leiche der Frau so aus dem Keller geborgen wurde, wollte die Staatsanwaltschaft in Essen nicht mitteilen.

Nach Überzeugung der Essener Richter hatte der bullige Mann seine Ex-Freundin umgebracht, weil er sich nicht damit abfinden konnte, dass sie sich von ihm getrennt hatte. Dafür war er zur Höchststrafe verurteilt worden: zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung.

Es war nicht die erste Frau, die er umgebracht hatte: Der Deutsche war bereits 1999 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er schon damals eine Frau mit mehr als 100 Messerstichen getötet hatte.

Aus der Haft entlassen, hatte er die Gelsenkirchenerin kennengelernt. Nach etwa einem halben Jahr hatte sie sich von ihm getrennt, wohl auch, weil sie einige seiner Lebenslügen entlarvt hatte. Mit dieser Kränkung wollte sich der Mann nicht abfinden.

»Er ist völlig empathielos und hat keinerlei Schuldbewusstsein. Für ihn ist es normal, dass er die Frauen, die sich von ihm trennen wollen, töten darf«, hatte der Vorsitzende Richter in Essen bei der Verurteilung im Dezember 2020 gesagt. »Die Gefahr für jede Frau, die sich auf den Angeklagten einlässt, früher oder später getötet zu werden, liegt auf der Hand.«

Bei den Ermittlungen waren die Fahnder auf Internet-Recherchen gestoßen, die nahelegten, dass der Mann sich unter anderem mit den Themen Ersticken und Leichengeruch beschäftigt hatte. Der Mord sei »kühl« geplant gewesen.

Warum die Leiche trotz umfangreicher Suchmaßnahmen erst fast drei Jahre später im Wohnhaus des Mörders entdeckt wurde, wollte die Essener Staatsanwaltschaft am Dienstag nicht mitteilen. Dass es ein Hausmeister war, der den entscheidenden Hinweis gab, wollte sie nicht bestätigen. Gründe dafür nannte die Behörde nicht.

© dpa-infocom, dpa:220315-99-531864/4