Weil sie nach »Macht und Anerkennung« strebte, hat sich eine 51-Jährige nach Ansicht des Landgerichts Kassel mit einer gefälschten Approbationsurkunde eine Anstellung als Narkoseärztin erschlichen und den Tod mehrerer Patienten verursacht.
Die 6. Große Strafkammer verurteilte die Frau am Mittwoch zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe - unter anderem wegen dreifachen Mordes, versuchten Mordes in zehn Fällen und der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe.
Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest. Damit wird es der Verurteilten erschwert, möglicherweise bereits nach 15 Jahren wieder aus der Haft freizukommen. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Die Angeklagte, eine untersetzte Frau mit dunklem Haar, das sie lang und geflochten trägt, nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen. In sich zusammengesunken weinte sie zeitweilig. Immer wieder schüttelte sie den Kopf, während sie den Ausführungen des Vorsitzenden Richters Volker Mütze folgte. Sie hatte sich während des Prozesses nicht geäußert. Lediglich in ihrem letzten Wort vor Gericht nach den nicht öffentlichen Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung habe sie Einsicht und Reue gezeigt, berichtete Mütze.
Doktortitel aus dem Netz
Ihr Werdegang ist verschlungen: Mal studierte sie Biologie, mal Zahnmedizin. Sie absolvierte eine Heilpraktikerprüfung sowie zahlreiche Praktika. Abschluss und Promotion erfolgten schließlich in Biologie. Der Doktorgrad wurde ihr von der Uni Kassel allerdings inzwischen wegen Plagiierens entzogen. Einen zweiten Doktortitel soll sie im Internet gekauft haben. Eine abgeschlossene Ausbildung als Ärztin hat die 51-Jährige nicht.
Mit einer gefälschten Approbationsurkunde erschlich sie sich laut Richter Mütze eine Anstellung im Hospital zum Heiligen Geist im hessischen Fritzlar (Schwalm-Eder-Kreis). Dort war sie seit 2015 als Assistenzärztin in der Anästhesie tätig. 2018 wechselte sie in den Reha-Bereich einer Klinik in Schleswig-Holstein - laut Ermittlern ebenfalls wieder unter falschen Angaben. Doch beim Wechsel der Ärztekammer wurden Unstimmigkeiten in ihren Unterlagen entdeckt. Die Angeklagte zeigte sich wegen Anstellungsbetrugs selbst an, die Ärztekammer Hessen und ihr früherer Arbeitgeber ebenfalls.
Seit Januar 2021 stand die Frau etwa wegen fünffachen Mordes in Tateinheit mit unerlaubter Ausübung der Heilkunde, versuchten Mordes in elf Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft forderte die Höchststrafe, die Verteidigung plädierte auf acht Jahre Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in 16 Fällen.
Das Landgericht Kassel sah es nach 49 Verhandlungstagen, in denen mehr als 500 Gutachten eingeführt und rund 500 Zeugen gehört worden waren, als erwiesen an, dass die Angeklagte drei Patienten durch Behandlungsfehler getötet habe. In zehn weiteren Todesfällen sei die Anästhesie der Frau nicht einwandfrei als ursächlich feststellbar.
Falsche Dosierungen mit fatalen Folgen
Die Angeklagte dosierte laut dem Richter unter anderem Betäubungsmittel falsch. Sie habe Sauerstoffmangel, Schäden des Herz-Kreislauf-Systems sowie Organversagen bei den Opfern verursacht, führte er in seiner fast dreistündigen Urteilsbegründung aus. Sie habe Behandlungen - auch an Hochrisiko-Patienten - durchgeführt, obwohl sie gewusst habe, dass ihr dazu die Fähigkeiten und die Ausbildung fehlten. »Sie wusste, dass sie eine Tätigkeit ausführte, die sie nicht ausführen konnte. Dabei ging es ihr nicht um die Tätigkeit an sich, sondern um den mit der Arbeit als Anästhesistin verbundenen Status«, führte Mütze aus.
Die 51-Jährige sei voll schuldfähig und habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Es sei ihr um Selbstdarstellung gegangen, unterstrich der Vorsitzende Richter. Sie habe zwar keinen direkten Tötungsvorsatz gehabt - denn zur Selbstdarstellung sei der Tod sicherlich nicht geeignet. Es läge aber ein bedingter Tötungsvorsatz vor. Sie habe den Tod der Patienten billigend in Kauf genommen, um sich selbst zu profilieren, erläuterte er. Sie habe sich selbst überschätzt. Des Risikos für ihre Patienten sei sie sich dabei durchaus bewusst gewesen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, in Revision gehen zu wollen. Seine Mandantin habe an mehr als 500 erfolgreichen Operationen mitgewirkt. Sie habe keinen Anlass gehabt, an ihren eigenen Fähigkeiten zu zweifeln, sagte Rechtsanwalt Sven Schoeller. Er warf zudem dem Chefarzt der Angeklagten vor, seiner Überwachungspflicht nach ausreichend nachgekommen zu sein.
Das Fritzlarer Hospital selbst ließ über einen Sprecher mitteilen, mit dem Urteil würden Taten bestraft, deren Ursache auf hohe kriminelle Energie der Angeklagten zurückzuführen sei. »Die Verurteilte hat nicht nur die Klinik und ihre Kolleginnen und Kollegen und auch die Landesärztekammer getäuscht, sondern vor allem hat sie Patientinnen und Patienten in Lebensgefahr und nach Feststellung des Gerichts sogar zu Tode gebracht.«
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