Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will per Gesetz den Verkauf von Lachgas als Partydroge an junge Leute verbieten. Der SPD-Politiker erarbeitete dazu eine Gesetzesänderung, wie die »Rheinische Post« berichtete. Ein Ministeriumssprecher bestätigte heute entsprechende Pläne. Der Änderungsantrag sieht demnach zudem ein Verbot sogenannter K.-o.-Tropfen vor. Das Papier sei nun in die Ressortabstimmung gegangen. Lauterbach hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für strengere Regeln ausgesprochen.
Lachgas fällt bisher nicht unter Betäubungsmittelgesetz
Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff über Luftballons ein. Lachgas fällt in Deutschland bisher nicht unter das Betäubungsmittelgesetz und kann etwa in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in Tabakläden oder im Internet gekauft werden. Andere Staaten haben bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen.
Für Kinder und Jugendliche soll demnach ein grundsätzliches Besitzverbot gelten. Dem Bericht zufolge soll aber die industrielle, gewerbliche oder wissenschaftliche Nutzung von Lachgas als »anerkannte Verwendung« erlaubt bleiben, solange ein Missbrauch des Stoffes als Rauschmittel ausgeschlossen werden könne. Hintergrund sei, dass Lachgas auch in der Industrie zum Beispiel zum Aufschäumen von Sahne zum Einsatz komme oder in der Medizin und Wissenschaft genutzt werde.
Gesetz könnte noch dieses Jahr in Kraft treten
Der Bundesgesundheitsminister will zudem die Chemikalien Gammabutyrolacton und 1,4-Butandiol verbieten. Sie sind als K.-o.-Tropfen bekannt. Täter schütten die meist geschmacks- und geruchlosen Chemikalien in die Getränke ihrer Opfer. Die Substanzen wirken üblicherweise wie Drogen. Nach einigen Minuten wird den Opfern schwindelig, sie können nicht mehr klar denken und handeln und fühlen sich, als wären sie betrunken. Kurz darauf können sie für Minuten oder auch mehrere Stunden das Bewusstsein verlieren. Täter nutzen diese Zeit für Sexualdelikte oder zum Ausrauben.
Dem Blatt zufolge soll die Gesetzesänderung nach der Sommerpause umgesetzt werden und könnte noch in diesem Jahr in Kraft treten.
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