Logo
Aktuell Urteil

Lange Freiheitsstrafen im Mordprozess um »Horrorhaus« Höxter

Im Mordprozess um den Tod zweier Frauen im sogenannten Horrorhaus von Höxter sind die beiden Angeklagten zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Spurensicherung
Nicht alle Fragen konnten in dem Prozess geklärt werden. So die genaue Todesursache des Opfers Anika W. aus Niedersachsen. Foto: Marcel Kusch
Nicht alle Fragen konnten in dem Prozess geklärt werden. So die genaue Todesursache des Opfers Anika W. aus Niedersachsen. Foto: Marcel Kusch

PADERBORN. Das Landgericht Paderborn verurteilte Angelika W. zu 13 Jahren und ihren Ex-Mann Wilfried W. zu 11 Jahren.

Zuvor hatte die Mitangeklagte Angelika W. erstmals deutliche Worte der Entschuldigung an die Opfer gerichtet. »Ich möchte mich in aller Form bei allen Frauen entschuldigen, denen ich Leid angetan habe«, sagte sie.

Ihr mitangeklagter Ex-Mann Wilfried W. sagte: »Ich wusste nicht, was richtig oder falsch ist. Deswegen wäre eine Therapie gar nicht so schlecht.« In Bezug auf seine Ex-Frau fügte er hinzu: »Zu Angelika habe ich keine Worte mehr - mit ihren Lügen. Ich kann nur sagen, da ist nichts dran.« Vor Gericht hatten sich die beiden Angeklagten gegenseitig schwere Vorwürfe gemacht.

Das Paar soll über Jahre hinweg Frauen mit Kontaktanzeigen in ein Haus in Höxter-Bosseborn gelockt haben. Die Opfer wurden laut Anklage seelisch und körperlich schwer misshandelt. Zwei Frauen aus Niedersachsen starben an den Folgen der Quälereien.