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Krankenkassen müssen Haarwuchsmittel nicht bezahlen

Krankenkassen übernehmen keine Leistungspflicht für Arzneien, die überwiegend der Verbesserung des Haarwuchses dienen. Das wollte ein 31-Jähriger nicht hinnehmen und zog vor Gericht - ohne Erfolg.

Haarausfall
Schreck eines jeden Mannes: Haarausfall. Foto: Martin Gerten/dpa
Schreck eines jeden Mannes: Haarausfall. Foto: Martin Gerten/dpa

DARMSTADT. Krankenkassen müssen grundsätzlich keine Haarwuchsmittel bezahlen. Dies teilte das Hessische Landessozialgericht nach einem Urteil in Darmstadt mit.

Der Anspruch der Krankenbehandlung umfasse grundsätzlich auch die Versorgung mit Arzneimitteln. »Ausgeschlossen sind jedoch Arzneimittel, die überwiegend zur Verbesserung des Haarwuchses dienen«, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. (Az. L 1 KR 405/20)

Ein 31-Jähriger, an Haarlosigkeit leidender Versicherter, habe nach verschiedenen erfolglosen Therapien die Übernahme der Kosten für ein Arthritis-Medikament beantragt, welches als Nebenwirkung den Haarwuchs verstärkt. Dies hatte die Krankenkasse abgelehnt und darauf verwiesen, dass Arzneien, die überwiegend der Verbesserung des Haarwuchses dienen, von der Leistungspflicht ausgenommen sind. Die Krankenkasse bekam nun mit dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts auch in zweiter Instanz Recht. Die von dem 31-Jährigen beklagten psychischen Probleme wegen des Haarverlusts seien mit Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie zu behandeln. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (dpa)