Wegen Totschlags an seinem 25 Jahre alten Kokaindealer hat das Landgericht München einen gleichaltrigen Drogensüchtigen am Freitag zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Angeklagte war laut Gericht »von dem Getöteten unter Anwendung massiver Drohungen und dem Einsatz körperlicher Gewalt erpresst« worden, Schulden plus Strafzinsen zu bezahlen. Daraufhin hatte er ihn am 17. März 2020 erschossen.
In erster Instanz war der Angeklagte wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber aufgehoben, weil sich der Mann in einer fortdauernden und zugespitzten Erpressungssituation befunden und nicht heimtückisch gehandelt habe. Der BGH änderte den Schuldspruch in eine Verurteilung wegen Totschlags und verwies den Fall zur Bestimmung des Strafmaßes zurück ans Landgericht.
Laut Urteil hatte der Kokainhändler von seinem Kunden im November 2019 die sofortige Bezahlung von 700 Euro verlangt, dann Strafzinsen aufgeschlagen, den Angeklagten geschlagen und schließlich im März 2020 rund 8000 Euro von ihm gefordert. Als dieser vorgeblich zahlen wollte, schlug der Dealer »dem Angeklagten mit voller Wucht in den Bauch, damit dieser seinem Zahlungsversprechen auch wirklich nachkommt«. Der Angeklagte, »nach vorherigem Kokaingenuss deutlich enthemmt«, holte darauf eine Pistole vom Dachboden, stieg hinten in das Auto des Dealers ein und tötete diesen mit drei Schüssen.
Die Strafkammer ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an, sobald er 2 Jahren und 3 Monate seiner Haft verbüßt habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Freiheitsstrafe beantragt, die Verteidigung 5 Jahre und 6 Monate.
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