Mit dürren Worten wird eine jahrelange Fehde beendet - und die Klage im Streit um die Marienburg bei Hannover abgewiesen.
Der Vorsitzende Richter der zuständigen Zivilkammer am Landgericht Hannover, Stefan Heuer, verlas am Freitag kurz die Entscheidung, dann blickte er auf. »Das war's«, sagte er trocken. Zuvor stellte er noch fest, dass keiner der Anwälte erschienen war. So schlicht endete der Zwist um das niedersächsische Märchenschloss, ein Streit innerhalb der Adelsfamilie der Welfen - wenigstens vorerst. Denn noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils kann Berufung eingelegt werden.
Vorwurf: »Grober Undank«
Worum ging es? Das Oberhaupt der Welfen, Ernst August Prinz von Hannover, hatte die Marienburg von seinem Sohn Ernst August Erbprinz von Hannover zurückgefordert - und geklagt. Neben dem Schloss verlangte der 68-Jährige die Rückübereignung des Hausguts Calenberg in der Gemeinde Pattensen-Schulenburg und des Fürstenhauses Herrenhausen in Hannover. Er stützte seinen Anspruch auf den Widerruf einer Schenkung infolge »groben Undanks«, ungerechtfertigte Bereicherung und den Wegfall der Geschäftsgrundlage. Seinem Sohn hatte er den Grundbesitz 2004 und 2007 in vorweggenommener Erbfolge geschenkt.
Kurz vor der mündlichen Verhandlung im März zog der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco die Klage aber zurück, die Forderungen hatte er an die Salzburger EAH BetreibungsgmbH verkauft. Deren gleichzeitige Klage wurde verhandelt. Ernst August junior sagte nach der Urteilsverkündung: »Die Abweisung der Klage durch das Landgericht Hannover ist für mich keine Überraschung. Ich war von Anfang an überzeugt, dass sich im Laufe des Verfahrens zeigen würde, dass die Klage keine rechtliche Grundlage hat und aussichtslos war. Und so ist es nun auch gekommen.« Der Vorwurf groben Undanks sei ebenso ohne Substanz wie die Behauptung, er sei nicht der Eigentümer des Familienvermögens geworden.
Positiv beurteilte der Erbprinz schon nach der Verhandlung, dass sein Vater die Klage zurückgezogen habe: »Ich begrüße seine Entscheidung und die Einsicht in die Tatsache, dass seine Klage aussichtslos war.«
Das beurteilte die Kammer offensichtlich ähnlich. Die EAH BetreibungsgmbH habe keinen Anspruch auf die Marienburg, die Fürstenhäuser oder Kunstschätze, sagte Landgerichtssprecherin Annika Osterloh zu der Urteilsbegründung. Dies gelte schon deshalb, weil die Abtretung der Forderungen »aus rechtlichen Gründen unwirksam« sei. Es bestehe auch kein Anspruch auf Rückübertragung wegen »groben Undanks« - einen solchen habe die Kammer nicht feststellen können. Dafür bedürfe es einer schweren Verfehlung. Die Übertragung der Burg auf eine Stiftung sei keine solche Verfehlung, zumal sie dazu gedient habe, das Familienvermögen zu erhalten, sagte sie.
Stiftung eingerichtet
Denn in der Auseinandersetzung geht es um weit mehr als einen Familienzwist. Es geht um die Zukunft des Schlosses Marienburg. 2019 war die Familie in die Schlagzeilen geraten, weil Ernst August junior das marode Schloss für einen Euro an die öffentliche Hand verkaufen wollte – gegen den Willen seines Vaters. Der junge Prinz hatte damals mehrfach betont, nicht genügend Geldreserven für die Sanierung zu haben. Doch nach dem Einspruch des 68-Jährigen scheiterte der mit der niedersächsischen Landesregierung ausgehandelte Deal. Schloss und Inventar kamen in eine Stiftung.
Ernst August junior betonte nach dem Urteil, er freue sich für die Stiftung Schloss Marienburg, »dass dieser Nebenkriegsschauplatz nicht mehr länger fortbesteht«. Es habe sich abermals gezeigt, dass an seiner Berechtigung, das Schloss in die Stiftung einzubringen, nicht mehr gezweifelt werden könne: »Die Stiftung ist rechtssicher gegründet worden, mit dem Ergebnis, dass die Marienburg als zentrales Kulturdenkmal Niedersachsens erhalten bleibt und für die breite Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich ist.«
Und wie reagiert die EAH BetreibungsgmbH auf das Urteil? Deren Anwalt Volker Römermann erklärte, er werde erst in der kommenden Woche mit seinem Mandanten über das Urteil sprechen. Und dieser entscheide dann, ob er in Berufung gehen werde.
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