Im Fall des fast zu Tode gequälten Kindes, das in Österreich von seiner Mutter in eine Hundebox gesperrt worden war, verlangt der Anwalt des Opfers vom Bundesland Niederösterreich 150.000 Euro Schmerzensgeld.
Die Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe des Landes hätten »völlig unzureichend, somit rechtswidrig und schuldhaft auf die dramatische und lebensgefährliche Situation« des damals Zwölfjährigen reagiert, zitierte die Nachrichtenagentur APA aus dem ihr vorliegenden Schreiben des Anwalts. Die nicht adäquate Reaktion habe sich schädlich auf die körperliche und seelische Unversehrtheit des Jungen ausgewirkt. Das Land hat nun drei Monate Zeit, sich zu äußern.
»Gravierende Fehleinschätzung«
Bei zwei unangekündigten Hausbesuchen im Oktober und November 2022 seien nur Auffälligkeiten notiert, aber keine sogenannte Gefahr-Verzug-Maßnahme angeordnet worden, so der Anwalt. Eine »gravierende Fehleinschätzung«, befand der Rechtsvertreter. Neben dem Schmerzensgeld verlangte er auch eine Haftung für sämtliche künftigen Schäden des Opfers. Wenige Tage nach dem letzten Besuch war der Zwölfjährige ins Koma gefallen und wurde in einem lebensbedrohlichen Zustand ins Krankenhaus eingeliefert.
Die 33-jährige Mutter hatte ihren Sohn über Monate gequält. Sie hatte ihn unter anderem gefesselt, geknebelt, ihn hungern lassen und eisiger Kälte ausgesetzt. Obendrein hatte sie ihn mehrfach für Stunden in eine Hundebox gesperrt. Das stark abgemagerte Kind hatte bei der Einlieferung ins Krankenhaus nur noch eine Körpertemperatur von knapp 27 Grad. Als Motiv gab die Mutter vor Gericht an, dass sie ihren angeblich aggressiven und aufsässigen Sohn zu einem braven Kind erziehen wollte. Sie bestritt aber die Mordabsicht.
Die Alleinerziehende war in einem Geschworenenprozess Anfang März wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Eine ehemalige Freundin bekam wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Anstifterin 14 Jahre Haft. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig.
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