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Kind gerettet: »Spiderman« aus Mali soll Franzose werden

Die Menschen feiern ihn als »Spiderman«, doch Mamoudou Gassama hätte von Rechts wegen gar kein Lebensretter sein dürfen: Der Zuwanderer aus Mali, der in Paris in einer Kletteraktion ein Kind rettete, hat keine Aufenthaltsgenehmigung. Jetzt soll er Franzose werden.

Macron trifft Mamoudou Gassama
Emmanuel Macron trifft Mamoudou Gassama im Elysee-Palast. Foto: Thibault Camus
Emmanuel Macron trifft Mamoudou Gassama im Elysee-Palast. Foto: Thibault Camus

Paris (dpa) - Ein junger Zuwanderer aus Mali ist in Paris zum Volkshelden avanciert, nachdem er ein Kleinkind an einem Balkon im vierten Stock eines Wohnhauses gerettet hat. Jetzt sagte ihm Präsident Emmanuel Macron bei einem Treffen, dass er als Anerkennung eine Aufenthaltserlaubnis bekommen werde.

»Ich habe ihn auch eingeladen, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen«, teilte Macron nach dem Treffen im Élyséepalast auf Twitter mit. Mamoudou Gassama hielt sich ohne französische Papiere im Land auf, wie sein Bruder dem Sender BFMTV sagte. Macron hatte sogar noch ein Jobangebot für Gassama: Die Pariser Feuerwehr sei bereit, ihn aufzunehmen.

Videoaufnahmen zeigen, wie sich der 22-Jährige in Sekundenschnelle an einer Fassade von Balkon zu Balkon empor hangelt, wo sich das Kind an der Außenseite eines Geländers festklammert.

In sozialen Medien wird Mamoudou Gassama als »Spiderman aus dem XVIII.« gefeiert, in Anspielung auf den Filmhelden und den 18. Pariser Stadtbezirk.

Nach ersten Ermittlungen war der Junge allein zuhause und anscheinend auf das Balkongeländer geklettert. »Ich hörte viele Leute schreien. Ich bin losgerannt, um zu sehen, was ich machen kann. Ich kriegte einen Balkon zu fassen und bin dann einfach so hochgeklettert, Gott sei Dank habe ich ihn gerettet«, sagte der Westafrikaner, der ohne Aufenthaltsgenehmigung in Frankreich lebte.

Für den Vater des Jungen wird die Geschichte ein Nachspiel haben: Ihm drohen laut AFP wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bis zu zwei Jahre Gefängnis und 30.000 Euro Buße.

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