US-Schauspieler Jonathan Majors (34, »Creed III - Rocky’s Legacy«) ist in einem Prozess wegen Vorwürfen von Körperverletzung und häuslicher Gewalt teilweise schuldig gesprochen worden. Eine Jury in New York befand Majors in zwei von vier Anklagepunkten schuldig, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Nach US-Medienberichten soll das Strafmaß für den Schauspieler am 6. Februar verkündet werden. Ihm droht bis zu ein Jahr Gefängnis, die Strafe könnte aber auch auf Bewährung ausgesetzt werden.
Der Prozess gegen Majors hatte Ende November in New York begonnen. Der Marvel-Star war im März nach einem Vorfall mit seiner damaligen Freundin Grace Jabbari vorübergehend von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Die Frau gab zu Protokoll, Majors habe sie bei einem handgreiflichen Streit in einem Auto verletzt. Der Schauspieler hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Anwaltsteam stellte Jabbari als Angreiferin dar.
Jabbari war in dem Prozess in den Zeugenstand getreten, Majors hatte nicht ausgesagt. Der Schauspieler erschien an Prozesstagen häufig in Begleitung seiner derzeitigen Freundin, Schauspielerin Meagan Good (42, »Shazam!«).
Majors galt als aufstrebender Star in Hollywood
Majors Anwältin stellte nach dem Schuldspruch in Aussicht, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Majors wolle seinen Namen gänzlich reinwaschen, sagte Anwältin Priya Chaudhry in einer Mitteilung.
Der New Yorker Staatsanwalt Alvin Bragg wiederum begrüßte das Urteil. In einer Mitteilung sagte er, das Verfahren habe Muster von Missbrauch, Nötigung und Übergriffen seitens des Angeklagten gegenüber seiner Freundin aufgezeigt.
Majors galt vor Bekanntwerden der Vorwürfe als aufstrebender Star in Hollywood. Er war einer der Hauptdarsteller in dem Boxerdrama »Creed III« (2023). In diesem Jahr war er auch in der Rolle des Superschurken Kang in dem Marvel-Film »Ant-Man And The Wasp: Quantumania« im Kino zu sehen. Nach dem Schuldspruch habe Marvel Studios den »Kang«-Darsteller von weiteren Filmen ausgeschlossen, berichteten die Branchenportale »Hollywood Reporter« und »Variety«.
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