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Joggerin von Hund totgebissen - Tier eingeschläfert

Die Hundehalterin versuchte noch, ihren Terrier von der Joggerin wegzuzerren - doch der Angriff endete tödlich. Nun soll das Gesetz zur Hundehaltung überprüft werden.

Joggerin in Österreich von Hund totgebissen
Ein Feldweg in Naarn. Foto: Fotokerschi.At/DPA
Ein Feldweg in Naarn.
Foto: Fotokerschi.At/DPA

In Österreich ist eine Frau beim morgendlichen Joggen von einem Hund zu Tode gebissen worden. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, erlitt die 60-Jährige bei dem Vorfall in Naarn im Bundesland Oberösterreich mehrere Verletzungen. Als der Notarzt eintraf, war sie bereits tot.

Das Tier, ein American Staffordshire Terrier, wurde auf Anordnung der Bezirksbehörde eingeschläfert. In Oberösterreich ist die Haltung dieser Hunderasse mit keinen besonderen Auflagen verbunden - anders als in vielen deutschen Bundesländern. Nun will die Landespolitik die geltenden Regelungen überdenken.

Zu dem tödlichen Vorfall kam es laut Polizei am Montagmorgen auf einem Feldweg in Naarn, einer kleinen ländlichen Gemeinde in der Nähe von Linz. Dort ging die 37 Jahre alte Besitzerin des Hundes mit ihrem American Staffordshire Terrier spazieren. Als die 60-jährige Frau vorbeilief, wurde sie von dem Tier attackiert. Die Besitzerin versuchte vergeblich, ihren Hund wegzuzerren. Dabei wurde sie selbst verletzt. Sie schaffte es jedoch, ihr Tier in ihr in der Nähe liegendes Haus zurückzubringen und Einsatzkräfte zu alarmieren, sagte eine Polizeisprecherin der Deutschen Presse-Agentur.

Laut Polizei war es vorerst nicht möglich, die Frau zu befragen. Deshalb sei der genaue Ablauf des Vorfalls noch nicht klar. Erste Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass der Hund wohl angeleint war, aber keinen Maulkorb trug.

Umstrittene Einstufung von Hunderassen

In Oberösterreich gilt Maulkorbpflicht nur für einzelne Hunde, die von den Behörden als auffällig eingestuft wurden, weil sie Menschen oder Tiere bedroht haben. Der American Staffordshire Terrier von Naarn sei zuvor nicht als aggressiv aufgefallen, sagte der Bürgermeister der Gemeinde, Martin Gaisberger. Die Halterin und ihre Partnerin besitzen laut Gaisberger mehrere erwachsene Hunde sowie einen Wurf Junge.

In drei österreichischen Bundesländern ist für die Haltung von potenziell gefährlich eingestuften Rassen wie American Staffordshire Terrier eine Genehmigung oder eine Hundeführerscheinprüfung nötig. Oberösterreich gehört nicht dazu: Dort müssen alle Hundebesitzer einen Kurs absolvieren. Der für Tierschutz zuständige Landesminister Michael Lindner kündigte am Dienstag an, dass das oberösterreichische Hundehaltegesetz evaluiert werde. »Wir können nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern müssen mit Fachleuten Gesetz und Vollzug kritisch durchleuchten«, sagte Lindner.

In Deutschland ist es generell verboten, American Staffordshire Terrier einzuführen. Die Haltung dieser sogenannten Kampfhunde ist in den meisten deutschen Bundesländern nur mit Genehmigung von Behörden erlaubt. In Brandenburg und Bremen darf diese Rasse gar nicht gehalten werden.

Diese Einstufung von Hunderassen ist umstritten. Die Veterinärmedizinische Universität Wien kam 2019 in einer Überblicksstudie zum Schluss, dass die rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden weder wissenschaftlich erwiesen noch durch zuverlässige Bissstatistiken belegt werden kann.

© dpa-infocom, dpa:231002-99-417401/5