Das Landgericht Ulm hat am Dienstag die Unterbringung eines 41-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, der seine jüngste Tochter getötet hatte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im April das Mädchen im Wahn mit einem Messer verletzt hatte, das Mädchen war verblutet. Die Schizophrenie des Serben sei für die Tat kausal gewesen, er sei nicht schuldfähig. Mit der Anordnung der Unterbringung entsprach das Gericht der Forderung von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung.
Hätte ein gesunder Mensch die Tat verübt, wäre es ein Mord aus Heimtücke gewesen, sagte der Richter bei der Urteilsbegründung. Doch der Mann erfülle Merkmale der Schizophrenie. In einem bizarren religiösen Wahn habe er angenommen, dass er seine Tochter opfern müsse, um die Sünden von der Welt zu nehmen. Scheinbar spielerisch habe er die Tochter dazu gebracht, sich die Hände fesseln zu lassen - und sie dann mit einem Messer getötet. Anschließend habe er die Polizei gerufen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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