Der Mann agierte mit echten Impf-Aufklebern, die ihm ein Komplize verschaffte: Ein Fälscher von Impfausweisen hat vor dem Berliner Landgericht eine Reihe von Straftaten gestanden.
Er habe 100 Fälschungen hergestellt und zum Teil verkauft, sagte der 28-Jährige am Freitag zu Prozessbeginn. Auch die weiteren Vorwürfe träfen im Wesentlichen zu.
Laut Anklage hatte er sich Blankoimpfausweise verschafft und über einen gesondert verfolgten Mittäter Aufkleber für Corona-Impfstoffe aus einem Brandenburger Gesundheitsamt bezogen. Mit Hilfe eines falschen Arztstempels habe der Angeklagte schließlich gefälschte Nachweise für 80 Euro pro Stück verkauft.
Der Mann soll laut Ermittlungen bis zum 27. April 2021 insgesamt 44 Fälschungen an Dritte veräußert haben - »wodurch eine gravierende Störung des allgemeinen Vertrauens in die Beweiskraft von derartigen Impfausweisen einzutreten drohte«, so die Anklage. Das habe der 28-Jährige zumindest billigend in Kauf genommen.
Wollte »nur Geld verdienen«
Der Angeklagte erklärte, ihm sei es »nur darum gegangen, Geld zu verdienen«. Blankoimpfausweise und einen Arztstempel habe er sich über das Internet beschafft. Er habe dann die Unterschrift seiner damaligen Hausärztin nachgemacht - »sie wusste nichts davon«. Zu dem Mittäter, über den er die Impfaufkleber bezogen habe, wolle er sich nicht äußern. Es soll sich um einen damaligen Bundeswehrsoldaten handeln, hieß es im Prozess.
Im Fall der gefälschten Impfausweise lautet die Anklage auf Urkundenfälschung. Zudem wird dem nicht vorbestraften Mann vorgeworfen, mit Kokain, Amphetamin und Dopingmitteln gehandelt zu
haben. Außerdem soll er sich Falschgeld mit einem fiktiven Wert von rund 25.000 Euro verschafft haben.
Bis zum 23. November 2021 wurden im Zusammenhang mit gefälschten Impfausweisen die Anzeigen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung aufgenommen. Seit dem 24. November, nach einer Gesetzesänderung, geht es um den Paragrafen 275, der die Fälschung von amtlichen Ausweisen und Impfausweisen behandelt.
Dort heißt es, »wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert« oder sich einen derartigen Impfausweis beschaffe oder ihn verwahre, erhalte eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnisstrafe.
Der Angeklagte sagte weiter, er sei durch den Konsum von Drogen in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die Corona-Pandemie habe zudem für einige Monate zu Kurzarbeit geführt - »da fehlten im Monat dann 600 oder 700 Euro«. Das Falschgeld wiederum sei lediglich als Spielgeld beim Pokern gedacht gewesen. Die Scheine habe man deutlich als »Blüten« erkennen können. Die Verhandlung wird am 8. April fortgesetzt.
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