KÖLN. Warum für die theoretische Führerscheinprüfung lernen, wenn es einfacher geht? »Wir haben etwas für dich, was dir helfen kann«, verspricht ein Online-Shop im Internet.
Weiter heißt es in holprigem Deutsch: »Mit unserer professionellen Kamera-Ausrüstung und Spy Ear Spicker System ist es möglich, einen Führerschein-Test oder Uni-Prüfung zu spicken, ohne dass es jemand bemerkt.«
Arne Böhne vom TÜV Rheinland sagt: »Hochgerechnet auf Deutschland schätzen wir, dass rund 1600 solche Fälle pro Jahr bei Fahrerlaubnis-Prüfungen aufgedeckt werden. Vor 20 Jahren, als wir noch nicht diese ausgefeilte Technik hatten, gab es vielleicht nur ein Zehntel so viele Fälle.« Hinzu komme eine hohe Dunkelziffer von unertappten Prüflingen - sie könnte jedes Jahr in die Tausende gehen.
Die Masche: Eine Kamera im Knopfloch, winzig wie ein Stecknadelkopf, überträgt die auf einem Bildschirm auftauchenden Fragen an einen Hintermann draußen, der sagt dem Prüfling die Antworten über einen Mini-Ohrstöpsel.
Die Polizei im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen berichtete schon 2016 von einer jungen Frau, die mit dieser Methode aufflog, ohne dass ihre Spezialtechnik von außen sichtbar war: »Der Ohrstöpsel steckte so tief im Ohr, dass dieser nur mittels der Hilfe eines HNO-Arztes entfernt werden konnte.« Immer wieder melden Polizeistellen Manipulationen, etwa in Hachenburg im Westerwald. Nachdem er aufflog, »konnte der 21-Jährige keine Frage mehr richtig beantworten«, hieß es.
Der Vorsitzende des Fahrlehrerverbands Rheinland in Koblenz, Joachim Einig, geht von 500 bis 5000 Euro aus, die täuschende Prüflinge für das Equipment und die Vorgabe der korrekten Antworten zahlen. Mehr als 1000 verschiedene Fragen seien in der Theorieprüfung möglich. »Davon kommen etwa 30 dran. Dafür gibt es eine Stunde Zeit.«
Viel zu befürchten haben täuschende Prüflinge nicht: Ihr Vorgehen ist weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit. Der Fahrlehrer und Anwalt Böhne vom TÜV Rheinland sagt: »Diese Leute können maximal sechs Monate gesperrt werden vor der nächsten Prüfung.« Auch nicht strafbar machen sich Online-Shops, die die Übertragungstechnik anbieten.
Der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände in Berlin, Dieter Quentin, verweist auf das Risiko, wenn Autofahrer unterwegs seien, ohne alle Regeln zu kennen. »Wir fordern, dass man hier einen Straftatbestand schafft.« Erwägt der Bund das - oder zumindest die Einstufung als Ordnungswidrigkeit? »Solche Überlegungen gibt es bislang im Bundesjustizministerium nicht«, teilt das Ministerium mit. Inwieweit Täuschungen bei Prüfungen unter den Einzelfallumständen strafbar sind, hätten Staatsanwaltschaften und Gerichte zu beurteilen.
Die Sprecherin des Verkehrsministeriums von Rheinland-Pfalz, Susanne Keeding, sagt, wenn solche Täuschungen strafbar würden, könnten auch spickende Schüler in der Abiturprüfung zu Straftätern werden. Täuschende Prüflinge in der Theorie müssten immer noch die praktische Prüfung bestehen, wo die Verkehrsregeln ebenfalls gefragt seien. Zwar werde die Technik zum Täuschen immer besser - ebenso aber auch die Technik zum Aufdecken der Schummelei.
Tatsächlich sammeln Prüfer heute oft die Handys der Prüflinge ein und nutzten einen Detektor. »Der rettet aber nicht die Welt«, sagt Böhne vom TÜV Rheinland. »Der Detektor kann nicht alle Funkfrequenzen abdecken.« Bei Störsendern spiele die Bundesnetzagentur nicht mit. Prüfer dürften Prüflinge auch nicht auf Technik am Körper prüfen. »Dafür können wir höchstens die Polizei rufen«, erklärt Böhne.