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Horrorclown zu Freiheitsstrafe verurteilt

Recklinghausen (dpa) - Ende des Spuks: In einem der ersten Strafprozesse gegen sogenannte Horrorclowns ist am Freitag eine Freiheitsstrafe verhängt worden. Angeklagt war am Freitag ein Paar aus dem nordrhein-westfälischen Datteln. Wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr wurde eine 35-jährige Frau zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, ihr 29 Jahre alter Freund muss 1000 Euro Geldstrafe zahlen.

Ein Horror-Clown (Archiv-Bild). Foto: Paul Zinken
Ein Horror-Clown (Archiv-Bild). Foto: Paul Zinken

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