Aktuell Urteil

Hohe Haftstrafen für Ludwigsburger Goldraub

STUTTGART. Für den dreisten Ludwigsburger Goldraub müssen vier Angeklagte für sieben bis acht Jahre in Haft. Der Raub dürfe nicht als Kavaliersdelikt oder Trickbetrug verharmlost werden, machte der Vorsitzende Richter Jörg Geiger bei seinem Urteilsspruch am Donnerstag im Stuttgarter Landgericht deutlich. »Die Kammer stuft die Tat als schweres Verbrechen ein«, sagte er.

Foto: dpa
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