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Haftstrafe für Verkehrssünder mit 373 Punkten

Über 150 Fahrten ohne gültigem Führerschein und insgesamt 373 Punkte. Für sein prall gefülltes Konto in der Flensburger Verkehrssünderdatei muss ein Mann in Rheinland-Pfalz in Haft.

Verkehrssünderdatei
Regale mit Akten von Verkehrssündern stehen im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Für neun Monate muss ein Mann ins Gefängnis, der 373 Punkte in der Verkehrssünderdatei angesammelt hatte. Foto: Carsten Rehder/dpa
Regale mit Akten von Verkehrssündern stehen im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Für neun Monate muss ein Mann ins Gefängnis, der 373 Punkte in der Verkehrssünderdatei angesammelt hatte. Foto: Carsten Rehder/dpa

ZWEIBRÜCKEN. Nach zahlreichen Fahrten ohne gültigen Führerschein muss ein Mann mit 373 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei für neun Monate in Rheinland-Pfalz ins Gefängnis.

Zu der Haftstrafe hatte das Landgericht Frankenthal in der Pfalz den Mann im August 2020 verurteilt - der Beschuldigte ging dagegen in Revision. Diese habe das Oberlandesgericht Zweibrücken als unbegründet verworfen, teilte eine Justizsprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit. Damit sei der Richterspruch aus Frankenthal rechtskräftig.

Bei dem Prozess waren im August zwei Fahrten verhandelt worden, bei denen der Enddreißiger 2019 mit einem ungültigen italienischen Führerschein erwischt worden war. Schon zuvor hatte der Beschuldigte der Polizei zufolge 373 Punkte gesammelt. Die Zahl setzt sich zusammen aus mehr als 150 Fahrten ohne gültigen Führerschein, die der Mann als Berufsfahrer absolviert hatte. Die Behörden kontrollierten im Nachhinein die Tachoscheiben und verhängten pro Fahrt zwei Punkte.

Für den Mann hat das im Dezember rechtskräftig gewordene Urteil weitreichende Folgen. Er muss nicht nur ins Gefängnis, sondern ihm droht eine weitere Haft. Wegen Fahrten ohne gültigen Führerschein war er früher schon einmal zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Frankenthal kündigte vor wenigen Tagen an, den Widerruf der Bewährung zu beantragen.

Der Mann hatte in der Verhandlung von »großen Fehlern« gesprochen, die er gemacht habe. Jedoch sei sein Führerschein bei mehreren Verkehrskontrollen von der Polizei nicht beanstandet worden, hatte er nach Angaben einer Übersetzerin argumentiert. (dpa)